Niederösterreich

VfGH prüft – Mann (26) will nun Cannabis-Verbot kippen 

Der Verfassungsgerichtshof hat ein Verfahren zur Prüfung des Cannabis-Verbots eingeleitet. Ein Niederösterreicher will das Gesetz kippen.

Heute Redaktion
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Symbolbild einer Cannabisfarm
Symbolbild einer Cannabisfarm
Getty Images/iStockphoto

Aufgrund eines Individualantrags hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verfahren zur Prüfung des Cannabis-Verbots auf seine Verfassungsmäßigkeit eingeleitet. Das gaben der Antragsteller - der 26-jährige Paul Burger, der Ende 2020 von zwei Polizisten in Zivil mit einem halb abgebrannten Joint erwischt worden war - und sein Rechtsvertreter, der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, am Dienstag per Presseaussendung bekannt.

Wie in der Aussendung mitgeteilt wurde, hat der VfGH am 31. Jänner die Bundesregierung aufgefordert, das Totalverbot für Cannabis binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Konkret geht es dabei um jenen Teil des Suchtmittelgesetzes (SMG), der den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt.

"Das fällt in meine Privatsphäre"

Paul Burger versucht in Bezug auf den rein auf den Eigenbedarf ausgerichteten Cannabis-Konsum in Österreich "seit fünfeinhalb Jahren die Gesetzeslage in Österreich zu verschieben", wie er am Dienstagnachmittag im Gespräch mit der APA erläuterte. Nach seinem Dafürhalten sollte das selbstbestimmte Kiffen nicht mehr pönalisiert werden. "Ich will entscheiden, ob ich auf meinem Balkon Cannabis rauchen kann oder nicht. Das fällt in meine Privatsphäre und geht den Staat nichts an", meinte der Aktivist unter Verweis auf höchstgerichtliche Entscheidungen in anderen Ländern, die einen staatlichen Eingriff in den privaten Konsum für unverhältnismäßig erklärt hätten.

Der 26-Jährige hatte sich an einem Abend im November 2020 auf einem Parkdeck am Mödlinger Bahnhof einen Joint angezündet, als plötzlich Polizeibeamte aus einem Wagen sprangen und ihn aufgrund des markanten Geruchs zur Rede stellten. Sie stellten den Joint sicher, eine Anzeige war die Folge, die aufgrund der Geringfügigkeit des Vergehens zwar eingestellt wurde. Der 26-Jährige bleibt allerdings polizeilich vorgemerkt und scheint damit bei allfälligen zukünftigen Amtshandlungen im Polizeicomputer als Kiffer auf.

Entscheid in sechs bis acht Monaten?

Das ist für ihn nicht verfassungskonform. "Nach Auffassung des Antragstellers sollte ein Umgang mit Cannabis, der ohne Schädigung anderer passiert, durch das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung geschützt sein", betonten Burger und Graupner, die mit Spannung auf die Entscheidung des VfGH warten. Er hoffe, dass diese "in sechs bis acht Monaten fällt" und der Umgang mit Cannabis vom Höchstgericht zumindest teilweise entkriminalisiert wird, bemerkte Burger abschließend.

Das Strafrecht sieht derzeit verschieden hohe Strafdrohungen für den Konsum von Cannabis vor, die sich nach dem THC-Gehalt - der Menge an Reinsubstanz - richten. Auf den Besitz von bis zu 20 Gramm der Reinsubstanz ohne Verkaufsabsicht - also rein zum Eigengebrauch - sieht das SMG eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. In Deutschland, wo der Konsum von Cannabis nur zu medizinischen Zwecken erlaubt ist, könnte es dagegen noch 2022 zu einer Legalisierung der Substanz im Sinne einer "kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" kommen. Dieser Passus findet sich im Koalitionsübereinkommen der neuen, von SPD, Grünen und FDP gebildeten Bundesregierung.

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