Österreich

Salzburg: Bettelverbot ist gesetzeswidrig

Heute Redaktion
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In Salzburg darf wieder mehr gebettelt werden.
In Salzburg darf wieder mehr gebettelt werden.
Bild: picturedesk.com

Die Salzburger Stadtverwaltung braucht einen neuen Entwurf: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Bettelverbot eingeschränkt werden muss.

Seit 2015 darf in der Altstadt Salzburgs nicht gebettelt werden. Auch strikte Zeiten wurden vorgegeben, so war das Bitten nach Almosen zwischen 8.00 und 19.00 Uhr strikt untersagt.

Der Verfassungsgerichtshof hat den Salzburgern aber einen Strich durch die Rechnung gemacht: Das Bettelverbot wird sowohl zeitlich als auch räumlich entschärft.

Das bedeutet, dass nun nur zwischen 11.00 und 17.00 Uhr ein striktes Bettelverbot herrscht. Vor Kirchen darf wieder gebettelt werden. Einzig die Getreidegasse und die angrenzenden Gassen sind von der Entschärfung ausgenommen: Hier ist das Betteln weiterhin untersagt.

Rückgang an Beschwerden

Grund für dieses Umdenken war die Beschwerde einer Frau, die 100 Euro Strafe zahlen musste, weil sie "still" gebettelt hat. Die Plattform für Menschenrechte unterstützte sie dabei. Die Organisation hat schon bei der Einführung des Bettelverbots angekündigt, jede Strafverfügung gegen Bettler anzufechten.

Das bisherige Bettelverbot wurde von der Bevölkerung gut angenommen. Es gab einen deutlichen Rückgang an Beschwerden gegen Bettler und gegen das Verbot selbst wurde selten verstoßen. (slo)