Österreich

VGT ortet Verstoß gegen Verbot der Käfighaltung

Heute Redaktion
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In einem nö. Betrieb sollen Hennen für mindestens sieben Stunden täglich verbotenerweise in Käfigen gehalten worden sein – der VGT dokumentierte den Fall.

In einem Betrieb im Bezirk Korneuburg soll gegen das Verbot der Käfighaltung von Legehennen verstoßen worden sein.

In der Sachverhaltsdarstellung des VGT, die "Heute" vorliegt, heißt es: "(...) wird gegen das Verbot der Käfighaltung von Legehennen in Österreich sowie gegen die Haltungsvorschriften von Legehennen verstoßen, indem nachweislich legereife Hennen in Käfigen ohne jederzeitigen Zugang zu einer uneingeschränkt begehbaren eingestreuten Fläche im Stall gehalten werden. Die Hennen werden nachweislich für mindestens 7 Stunden täglich (während der Lichtphase) in Käfigen gehalten. Es ist anzunehmen, dass die Hennen bis zu 16 Stunden in den Käfigen eingesperrt sind."

Als Beweise führt der Verein gegen Tierfabriken (VGT) die "geschlossenen Gitter der Käfiganlage auf Foto- und Videomaterial" an. Der VGT bittet die Bezirksbehörde in der Sachverhaltsdarstellung um Prüfung des gesamten Falles und um etwaige Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens.

Auf "Heute"-Anfrage bei der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg heißt es, dass "eine Anzeige diesbezüglich nicht eingegangen ist". Der VGT betont jedoch, dass das Schreiben bereits an die zuständige Bezirkshauptmannschaft erging: "Vielleicht ist es im E-Mail-Eingang untergegangen", so ein Sprecher zu "Heute".

Der kritisierte Betrieb im Bezirk Korneuburg sei AMA zertifiziert und verkaufe die Eier als AMA-Bodenhaltungseier – unter anderem an regionale Gasthöfe, heißt es seitens des VGT. Abfotografierte Eier würden deutlich die Nummer „2" für Bodenhaltungen zeigen.

„Es ist schockierend, dass in einem AMA-Betrieb diese Gesetzesübertretungen vorgefunden werden", so VGT-Kampagnenleiter David Richter. „Solche Übertretungen müssen in Zukunft effektiv verhindert werden."