Richterin blieb hart

"Vibrator nur zum Massieren"– Ladendiebin vor Gericht

Diebstahl mit Folgen: Eine Seriendiebin nahm in einem Sexshop einen Vibrator mit. Doch statt Entspannung brachte ihr die Aktion sieben Monate Haft.
Christoph Weichsler
05.03.2025, 22:49

Eine 55-jährige Frau aus Graz musste sich nun wieder einmal vor Gericht verantworten. Sie ist keine Unbekannte – ihr Vorstrafenregister umfasst bereits mehrere Diebstähle, darunter Parfüms und Taschen. Diesmal stand sie wegen eines besonders ungewöhnlichen Falls vor Richterin Elisabeth Patsch: Sie hatte einen Vibrator für 19,90 Euro aus einem Grazer Sexshop mitgenommen.

Die Frau wurde dabei beobachtet, wie sie das Sexspielzeug einsteckte und den Laden verließ, ohne zu bezahlen. Die Polizei nahm sie wenig später fest, und nun musste sie sich für die Tat vor dem Bezirksgericht Graz-West verantworten.

"Wollte den Vibrator nur zum Massieren verwenden“

Vor Gericht gab die Angeklagte an, dass sie den Vibrator nicht für dessen eigentlichen Zweck gestohlen habe. "Ich wollte den Vibrator nur zum Massieren verwenden", erklärte sie. Sie habe unter starken Rückenschmerzen gelitten und gehofft, dass das Gerät zur Linderung beitragen könnte – berichtet die "Kleine Zeitung".

Die Richterin zeigte sich skeptisch und fragte nach, warum es dann unbedingt ein Vibrator sein musste. Die Frau antwortete, dass sie sich keinen Massagestab leisten konnte und daher zu dieser Alternative gegriffen habe. Vor Gericht schien die Begründung jedoch nicht zu überzeugen.

Lacher im Gerichtssaal

Während der Verhandlung gab es auch kuriose Momente. Auf die Frage der Richterin, ob der Vibrator denn überhaupt gegen die Schmerzen geholfen habe, reagierte die Angeklagte nur ausweichend. Die Stimmung im Saal war für einen Moment gelöst, doch Richterin Patsch blieb sachlich.

Dennoch konnte sich das Publikum eine humorvolle Bemerkung nicht verkneifen. Aus den Zuschauerreihen kam ein Zwischenruf, der für Lacher sorgte. Doch das änderte nichts an der ernsten Lage der Angeklagten.

Das Urteil: sieben Monate Haft

Da die 55-Jährige bereits zwölf einschlägige Vorstrafen hatte, fiel das Urteil entsprechend streng aus. "Es tut mir persönlich wirklich sehr leid für Sie, aber ich kann nicht anders. Ich muss Sie verurteilen. Ich bin verpflichtet, eine unbedingte Freiheitsstrafe auszusprechen.", erklärte Richterin Elisabeth Patsch.

Die Angeklagte nahm das Urteil offenbar gelassen hin. Sie scherzte zum Schluss: "Ich hab’ ja die Haare nicht gemacht, schade für die Zeitung." Damit endete der kuriose Prozess mit einem skurrilen Abschiedswort – und einer klaren Strafe für die Angeklagte.

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