Österreich

Vier Jahre für versuchten Mord und Brandstiftung

Heute Redaktion
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Ein 50-Jähriger musste sich seit Dienstagvormittag wegen Mordversuchs und Brandstiftung vor dem Landesgericht Wels verantworten. Er soll im Haus seiner früheren Lebensgefährtin in Fraham (Bezirk Eferding), während sie schlief, eine Explosion verursacht haben. Der Mann wollte sich laut eigener Aussage nur selbst das Leben nehmen. Die Geschworenen sahen die Schuld als erwiesen.

Am Dienstag verurteilte das Landesgericht Wels jenen 50-Jährigen, der Der Mann sagte aus, dass er sich in Fraham (Bezirk Eferding) nur selbst das Leben nehmen wollte. Die Geschworenen glaubten dem Mann kein Wort und schickten ihn für vier Jahre hinter Gitter.

Die Geschworenen sprachen ihn der Brandstiftung und statt des versuchten Mordes der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe muss der Beschuldigte mehr als 200.000 Euro an Wiedergutmachung leisten.

In der Nacht auf den 30. Jänner soll der Beschuldigte, so die Anklage, im Badezimmer Benzin verschüttet und angezündet haben. Anschließend dürfte er in der Werkstatt, die sich im Haus befindet, eine geöffnete Gasflasche zur Explosion gebracht haben. Die Frau kam mit dem Schrecken davon, ihr Exfreund erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht sowie an den Händen und Armen und lag längere Zeit in der Intensivstation eines Linzer Krankenhauses.

Angeklagter war zurechnungsfähig

Der 50-jährige Angeklagte war laut einem psychiatrischen Gutachter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Motiv des Mannes sollen Beziehungsprobleme ab Anfang 2012 gewesen sein. Im Jänner 2013 wollte sich die 46-Jährige demnach von ihm trennen und ihn vor die Tür setzen. Er habe daraufhin beschlossen, sich das Leben zu nehmen - mit 100 Stück Tabletten, die er in Bier und Wein auflöste, so seine Version. Laut einem Gerichtsmediziner habe der Angeklagte, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat, deutlich weniger eingenommen, die Leberwerte seien nicht erhöht gewesen.

Der reinen Selbstmordversion schenkten Richter und Staatsanwalt keinen Glauben: Der Angeklagte müsse davon ausgegangen sein, dass die Frau zu Hause ist. Er habe sie schließlich in einer SMS gefragt, ob sie noch ein Achterl Wein trinken wolle. Er selbst verantwortete sich, dass er das einfach so geschrieben habe.

Seine Exfreundin sagte aus, dass er mehrmals angekündigt habe, sich das Leben nehmen zu wollen. Sie glaube aber nicht, dass er beabsichtigte, sie umzubringen. Bereits Anfang Jänner hatte er ihr jedoch eine Kurzmitteilung mit den Worten: "Unser Leben ist zu Ende. Ich gehe, aber du auch." geschickt.