Oberösterreich

Vierfach-Mama 480 € Strafe für Spaziergang aufgebrummt

Eine Vierfach-Mama ging auf der Linzer Landstraße spazieren – und muss nun 480 Euro Geldstrafe zahlen. Das sind die Hintergründe:

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Die Verurteilte soll trotz Corona auf der Linzer Landstraße spazieren gegangen sein.
Die Verurteilte soll trotz Corona auf der Linzer Landstraße spazieren gegangen sein.
Michael Prieschl

Ein Spaziergang auf der hochfrequentierten Linzer Landstraße brachte Samera K. (31) Dienstagnachmittag vor das Linzer Landesgericht.

Die vierfache Mutter (Kinder zwischen 2 und 13 Jahre alt) hatte nämlich laut Anklage am 12. und am 14. Mai dieses Jahres trotz Corona-Erkrankung zwei Mal ihre Wohnung verlassen. Und das, obwohl sie tags zuvor ihren Absonderungsbescheid vom Amt erhalten hatte.

Einmal soll sie zu ihrer Mutter gegangen sein und beim zweiten Mal schlenderte sie laut Staatsanwaltschaft mit ihren Kindern über die gut besuchte Landstraße.

 Der Vierfach-Mama drohten wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten bis zu drei Jahre Haft.

Bei ihrem Prozesstermin am Dienstag hatte es die Beschuldigte dann auch nicht allzu eilig. Denn zum Start um 13.30 Uhr fehlte von der Angeklagten noch jede Spur. Während der Richter bereits die persönlichen Daten durchging, öffnete sich dann um 13.34 Uhr die Türe.

"Ja, ich habe es gemacht und es tut mir leid"

Die Beschuldigte betrat in Begleitung ihres Lebensgefährten den Gerichtssaal. Auf eine Entschuldigung für die Verspätung wartete der Richter vergeblich. Dafür legte die Vierfach-Mama gleich ein Geständnis ab. "Ja, ich habe es gemacht und es tut mir leid", meinte sie.

Teilbedingte Geldstrafe

Nach nur wenigen Minuten folgte schon das Urteil. Die Linzerin, die sich derzeit in Ausbildung zur Pflegefachkraft befindet, erhielt eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro). Bezahlen muss die Verurteilte tatsächlich 480 Euro. 

War sich die 31-Jährige, die ohne Anwalt erschienen war, zunächst noch unschlüssig, ob sie in Berufung gehen soll, entschied sie sich nach einer kurzen Unterhaltung mit dem Staatsanwalt dann doch dafür, das Urteil anzunehmen. Dafür versuchte ihr Freund den Anklagevertreter noch davon zu überzeugen, die Geldstrafe etwas zu reduzieren, beteuerte dabei, sie sei ja "nicht tanzen oder feiern" gegangen.

 Danach wollte das Pärchen die Strafe gleich per Bankomatkarte begleichen. So schnell geht das aber natürlich auch nicht. Die Verurteilte bekommt das Urteil schriftlich zugestellt und muss die 480 Euro per Erlagschein bezahlen.

Nach gerade einmal 16 Minuten konnte der Richter die Verhandlung wieder beenden.

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