Die Regierung bleibt dabei: Die Impfpflicht gilt ab Februar. Gestartet wird mit einer "Eingangsphase":
Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich.
Schwangere, Personen, die nicht geimpft werden können, und Genesene für 180 Tage sind ausgenommen. Aktuell sind das 1,2 Millionen Menschen.
Nur Amts- und Epidemieärzte sowie Spitäler dürfen Ausnahmebestätigungen ausstellen.
Bis 15. März wird jeder Haushalt über die Impfpflicht informiert. Bis dahin wird noch nicht gestraft.
Ab 16. März darf die Polizei bei Kontrollen – etwa im Verkehr – auch den Impfstatus erheben. Wer nicht geimpft ist, wird angezeigt.
Wer gleich zahlt, muss mit bis zu 600 Euro rechnen. Obergrenze: vier Strafen pro Jahr. Im "ordentlichen Verfahren" (Einspruch) drohen bis zu 3.600 Euro.
An einem "Erinnerungsstichtag" werden Ungeimpfte schriftlich zur Impfung aufgefordert.
Wenn epidemiologisch notwendig, wird es ab einem "Impfstichtag" flächendeckende Strafen für Ungeimpfte geben. "Im Idealfall brauchen wir diese dritte Phase nicht", hofft Kanzler Nehammer.
Explizit festgelegt ist, dass es keine Ersatzfreiheitsstrafe geben darf.
Wer zwei Wochen nach einer Strafverfügung impfen geht, erspart sich die Strafe.