Österreich

Viertelmillion durch Trickdiebstähle erbeutet

Heute Redaktion
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Mit teils langjährigen Freiheitsstrafen ist am Dienstag im Straflandesgericht der Prozess gegen eine auf Trickdiebstähle spezialisierte Bande zu Ende gegangen, die seit dem Jahr 2004 in Wien ihr Unwesen getrieben hatte. Die Kriminellen hatten mit eigens angemieteten Pkw auf den Straßen nach mit Einkaufstaschen heimwärts marschierenden älteren Personen Ausschau gehalten und sich an deren Fersen geheftet. Als ihnen im heurigen Frühjahr das Handwerk gelegt werden konnte, hatten sie laut Staatsanwalt Stefan Madl insgesamt 250.000 Euro erbeutet.

Die zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 26 und 41 Jahren, die sich vor einem Schöffensenat zu verantworten hatten, dürften einer größeren Gruppe angehört haben, da bei den Coups bis zu sechs Täter in Erscheinung traten. Diese liefen immer nach demselben Muster ab: Nachdem das Opfer auserkoren wurde, wartete man ab, bis dieses zu Hause angelangt war. Dann wurde von einer Täterin an der Tür geläutet, die entweder um ein Glas Wasser wegen vorgeblicher Kopfschmerzen oder um einen Zettel bat, weil sie der angeblich nicht anwesenden Nachbarin eine Nachricht hinterlassen wolle.

Dreiste Vorgehensweise

Während die älteren Damen oder Herren solcherart in ein Gespräch verwickelt wurden, betrat eine zweite Frau die Bildfläche, die Tücher auszubreiten begann und diese zum Kauf anbot. Die abgelenkten Opfer bemerkten nicht, dass während dessen einer oder zwei Männer in die Wohnung gelangten und diese nach Wertsachen durchstöberten.

Die Diebe waren meistens "verkabelt": Sie standen über Funk mit einem weiteren Komplizen in Verbindung, der vor der Wohnung bzw. dem Haus Aufpasserdienste leistete bzw. im Mietwagen wartete und eine rasche Flucht ermöglichen sollte.

Rechtliche Folgen

Knapp zwei Dutzend Fakten schrieb der Staatsanwalt den vier Angeklagten zu. Zu den Opfern zählten die betagten Eltern einer im Grauen Haus tätigen Strafrichterin. Drei der Angeklagten bekannten sich schuldig, machten darüber hinaus jedoch keine weiteren Angaben. Eine 28 Jahre alte Frau wies jede Schuld von sich, wurde jedoch von ihrer mitangeklagten Schwester der Mittäterschaft belastet.

Am Ende verhängte der Senat unbedingte Freiheitsstrafen zwischen 20 Monaten und viereinhalb Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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