Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Kreditkarten-Anbieter Diners Club erfolgreich geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte insgesamt zehn AGB-Klauseln für gesetzeswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der hat den Kreditkarten-Anbieter Diners Club erfolgreich geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte insgesamt zehn AGB-Klauseln für gesetzeswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei einer Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Diners Club Bank AG stellte der VKI zahlreiche gesetzwidrige Klauseln fest. Nun bestätigte der OGH die Entscheidung früherer Instanzen und erklärte zehn der Bedingungen für rechtswidrig.
Als gesetzwidrig wurde beispielsweise eine Regelung angesehen, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint. Weitere Klauseln, die die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränkten oder – unabhängig von einem Verschulden des Kunden – Mahnspesen bei Zahlungsverzug vorsahen, wurden ebenfalls als unzulässig beurteilt.
Extra-Gebühr für Kontoauszug verboten
Auch eine AGB-Bestimmung, die für den Versand von Kontoauszügen per Post eine zusätzliche Gebühr festsetzte, wurde eingeklagt. "Nach dem Zahlungsdienstegesetz ist es zwar erlaubt, dass die Bank ihren Aufwand verrechnet, ein zusätzliches Entgelt darf jedoch nicht eingehoben werden", erklärt dazu Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.
"Unverständlich ist, warum wir auch 2014 noch vor Gericht erstreiten müssen, dass sich die Zahlungsdienstleister an diese Vorgabe halten", meint Kolba. Das entsprechende Gesetz ist bereits 2009 in Kraft getreten.
Die vollständige Liste mit allen unzulässigen Klauseln sowie Erklärungen findern Sie .