Genuss

Mogelpackung! Fischstäbchen-Frust bei bekannter Marke

"Mogelpackung", sagte der VKI beim Anblick dieser Gourmet-Fischstäbchen von "Vier Diamanten" und klagte. Jetzt knickte der Hersteller ein.

Roman Palman
"Mogelpackung", sagte der VKI beim Anblick dieser Gourmet-Fischstäbchen von "Vier Diamanten".
"Mogelpackung", sagte der VKI beim Anblick dieser Gourmet-Fischstäbchen von "Vier Diamanten".
VKI / A. Konstantinoudi

Ein "Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste" der bekannten Thunfischmarke "Vier Diamanten" aus dem Tiefkühlregal wurde nun vom Verein für Konsumenteninformation VKI vor Gericht aufgetaut. Gar nicht munden wollte den Konsumentenschützern, die im Auftrag des Sozialministeriums agierten, nämlich die Verpackung des Feinschmecker-Gerichts.

Trotz der kapitalen Größe des Kartons fanden sich darin nur zwei einsame Thunfischstäbchen, die nebeneinandergelegt nicht einmal die Hälfte der Verpackung ausfüllten. "Die Sticks waren in einem zwei Fächer bildenden Innenkarton fixiert, sodass die krasse Form der Minderbefüllung für Verbraucher:innen nicht einmal durch Schütteln oder sonst haptisch erkennbar gewesen wäre", kritisierte der VKI.

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    In dieser Schachtel "Gourmet Thunfisch Vier Diamanten" finden sich ...
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    VKI / A. Konstantinoudi

    Nach Klagseinbringung gegen diese Mogelpackung habe der niederländische Hersteller Princes Foods B.V. aber rasch eingelenkt und sich dem vom VKI geforderten Unterlassungsbegehren unterworfen.

    Das Unternehmen zeigte sich einsichtig und verpflichtet sich im geschlossenen Vergleich darin, es zu unterlassen, tiefgefrorene Thunfischstücke wie etwa "Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste" in undurchsichtigen Verpackungen in Verkehr zu bringen, deren tatsächliche Füllmenge weit unter dem Fassungsvermögen der Verpackung liegt. Etwa wie im Anlassfall, wo weniger als 50 Prozent mit Thunfischstücken gefüllt waren, ohne, dass dies die Eigenart der Ware oder verpackungstechnische Gründe erforderte oder auf die Minderbefüllung ausreichend deutlich hingewiesen wurde.

    "Der Vergleich ist rechtskräftig", feiert der VKI in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme seinen Erfolg.

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