Österreich

VKI warnt vor Abzocke beim Thermenservice

Draußen wird es kälter, deshalb wird drinnen bald wieder eingeheizt. Viele lassen ihre Gasthermen deshalb vor Beginn der Heizperiode warten.

Heute Redaktion
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Die Therme sollte einmal im Jahr gewartet werden.
Die Therme sollte einmal im Jahr gewartet werden.
Bild: imago stock & people

Aktuell wird wieder fleißig für billige Thermenservices geworben. Im Internet und mit Flugzetteln locken Formen mit Schnäppchenpreisen ab 49 Euro für die Gasthermenwartung.

Der Verein für Konsumenteninformation warnt allerdings vor diesen billigen Angeboten. Oft würde nach Abschluss der Arbeiten eine deutlich höhere Rechnung präsentiert.

In der Ö1-Sendung "help - das Konsumentenmagazin" erklärt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass es durchaus sinnvoll ist, jährlich die Therme warten zu lassen – auch wenn es dafür keine gesetzliche Verpflichtung gibt. So könnten eventuelle Defekte, die schlimme Folgen haben können, vorzeitig entdeckt werden.

Billig endet oft teuer

Den Installateur für die jährliche Wartung sollte man mit Sorgfalt auswählen. Eine Möglichkeit wäre es, sich bei der Hausverwaltung über einen möglichen Hausinstallateur zu erkundigen. Außerdem haben Bekannte oder Verwandte oft Empfehlungen. Von Angeboten aus dem Internet oder vermeintlichen Aktionen, auf die per Flyer im Stiegenhaus aufmerksam gemacht wird, sollten Mieter besser die Finger lassen. "Eine Thermenwartung um 50 Euro ist nicht realistisch", erklärt Ecker. Oft würden die vermeintlich günstigen Angebote am Ende doch teuer enden. Als Richtwert: Ein ordentliches Service kostet der Expertin zufolge 100 bis 200 Euro.

Sollte eine Rechnung stark vom vorher besprochenen Preis abweichen oder der Kunde das Gefühl haben, dass nur scheinbar gearbeitet wurde, hat man ein Zurückbehaltungsrecht. Wenn man das Geld einmal bezahlt hat, ist die Chance es zurückzubekommen sehr gering. Wenn Unternehmen nur Barbezahlung anbietet, sei das verdächtig. Seriöse Firmen würden auch Erlagschein- oder Onlinebanking-Zahlung anbieten.

Die Kosten der Wartung hat übrigens der Mieter zu tragen, darüber hinausgehende Reparaturen muss aber der Vermieter bezahlen.

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    (red)

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