Wirtschaft

VKI: Wirbel um E-Banking der Bawag

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:39

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet im Rahmen eines Pilotprojektes bis Ende des Jahres einen kostenlosen Dolmetschservice in der Wiener Beratungsstelle in der Mariahilfer Straße 81. Auf Anfrage gibt es Hilfestellung in Kroatisch, Türkisch und Serbisch. Auch über aus Sicht des VKI gesetzeswidrige Klauseln beim E-Banking der Bawag PSK könnten sich fremdsprachige Kunden dann informieren.

könnten sich fremdsprachige Kunden dann informieren.

"Übereilt abgeschlossene (Haustür-)Geschäfte, Mängel beim Kauf von Gebrauchtwagen und Probleme mit Telekommunikationsunternehmen sind häufige Beschwerdegründe", sagte Renate Wagner, Leiterin des Wiener Beratungszentrums. "Manche Problemstellungen sind bereits ohne Sprachbarrieren sehr komplex." Eine Terminvereinbarung ist unter 01/588770 möglich. Die persönliche Beratung kostet 15 Euro, ein zusätzlich gebuchter Dolmetsch-Service ist kostenlos.

Bawag-AGBs in der Kritik

Auskunft können die VKI-Experten dann beispielsweise auch über aus ihrer Sicht gesetzwidrige Klauseln in "E-Banking-AGBs" der Bawag PSK geben. Der Verein für Konsumenteninformation führt - im Auftrag des

Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen umstrittene E-Banking-Bedingungen.

Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden abgeschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) habe nun neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bank hatte im Februar 2013 ihre AGBs für das "E-banking" geändert. Der VKI stellte daraufhin bei einer näheren Prüfung fest, dass zahlreiche Klauseln nicht nur unverständlich, sondern auch rechtswidrig waren.

Insbesondere wurden den Konsumenten Sicherheitsvorkehrungen aufgebürdet, die keinerlei gesetzliche Grundlage haben.

Wichtige Mitteilungen müssen auch per Brief erfolgen

Unter den beanstandeten Klauseln sind die selbstständige und regelmäßige Änderung des PIN, das Verbot der Eingabe von Identifikationsmerkmalen und TANs auf fremden Websites, die Verpflichtung, bei abweichenden Daten in den von der Bank übermittelten SMS die Bank unverzüglich zu verständigen oder die sofortige Löschung von SMS nach Übermittlung.

Auch ein gänzlicher Haftungsausschluss für Schäden, die durch Netzwerkanbieter entstehen, auch wenn diese als Erfüllungsgehilfen der Bank tätig wurden, wurde als gesetzwidrig angesehen. Weiters ist es nicht ausreichend, dass die Bank dem Kunden wichtige Mitteilungen (Kreditkartenabrechnungen, Kontonachrichten, Änderungsmitteilungen) lediglich auf elektronischem Wege zur Verfügung stellt.

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