Ein Innviertler wandte sich kürzlich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Der Grund: Sein Schwiegervater, 82 Jahre alt, ist pflegebedürftig und kann sich nur mehr mit einem Rollator wenige Meter weit bewegen. Der Mann brauchte dringend einen Rollstuhl und hatte durch das viele Liegen bereits offene Stellen an der Körperrückseite.
Die AKOÖ berichtet, wie es dann weiterging: "Die Familie stellte bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt, Anm.) einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe drei auf vier - dies wäre die Voraussetzung für die Anmeldung um einen Platz im Pflegeheim gewesen. Die PVA jedoch kam zur Ansicht, der Mann benötige nur 158 Stunden Pflege pro Monat".
„Die PVA lag mir ihrer Einstufung demnach völlig daneben“Arbeiterkammer OÖzur Berechnung der PVA
Unfassbar: Nur zwei Stunden mehr hätte es für Pflegestufe vier gebraucht. Und das hätte mehr Geld für die Familie bedeutet. Weil die Oberösterreicher diese Berechnung nicht nachvollziehen konnten, klagten sie mit Hilfe der Arbeiterkammer gegen den Bescheid. "Mit überraschendem Erfolg", wie die Kammer nun verrät. "Das gerichtliche Gutachten stellte sogar Pflegestufe fünf fest - mehr als 180 Stunden und außergewöhnlichen Pflegebedarf pro Monat".
Fazit der Arbeiterkammer: "Die PVA lag mir ihrer Einstufung demnach völlig daneben". Für die Familie hat das gravierende Auswirkungen. Der Mann bekommt jetzt monatlich 1.024,2 Euro statt bisher 502,8 Euro. Auch um einen Heimplatz können die Innviertler nun ansuchen.