Österreich

War Tod des 82-jährigen Steirers vermeidbar?

Heute Redaktion
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Immer mehr Hinweise sprechen gegen den Sohn.
Immer mehr Hinweise sprechen gegen den Sohn.
Bild: fotokerschi.at/Archivfoto

"Das Haus glich einem Hochsicherheitstrakt", teilen Nachbarn des erstickten 82-jährigen Voitsbergers mit. Sein Sohn wird des Mordes verdächtigt.

Im Fall jenes 82-jährigen Voitsbergers, der entgegen erster Annahmen keines natürlichen Todes ums Leben kam, gibt es nun neue erschreckende Details. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" soll der Steirer von seinem Sohn (54), der als dringend tatverdächtig gilt und in Untersuchungshaft sitzt, im eigenen Haus eingesperrt worden sein.

Schon monatelang hätten Nachbarn dem Bericht zufolge geahnt, dass in dem Haus von Peter K. etwas nicht stimmt. Eines Tages soll der 82-Jährige aus dem Fenster um Hilfe geschrien haben, während sein Sohn geschlafen hatte: "Mein Sohn sperrt mich ein, er hat mir das Handy weggenommen. Helft mir", wird ein Nachbar zitiert. Als die Polizei verständigt wurde und zur Nachschau eintraf, war der Sohn Wolfgang K. bereits wach. Sein Vater dürfte wohl aus Angst dann doch keine Anzeige erstattet haben.

Geld als blutiges Motiv?

Auch die Ermittlungen würde darauf hinweisen, dass das Todesopfer tatsächlich im Eigenheim festgehalten worden sein dürfte. So habe der Beschuldigte eine Alarmanlage installiert und die Haustür mit Ketten abgesperrt. "Das Haus glich einem Hochsicherheitstrakt", soll ein weiterer Nachbar verraten haben. Aus den Gerichtsakten zitiert die "Kleine Zeitung" zudem, dass Wolfgang K. eines Tages gegenüber dem Sachwalter seines Vaters, den er immer wieder um mehr Geld gebeten haben soll, sagte: "Ich kann meinen Vater nicht länger durchfüttern."

Haftgründe für Untersuchungshaft

Für die Verhängung von U-Haft muss der Festgenommene dringend tatverdächtig sein. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe Wahrscheinlichkeit ergeben, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat.

Zusätzlich muss für die Verhängung von U-Haft entweder Fluchtgefahr, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr oder die Gefahr einer neuerlichen Straftat bestehen. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss U-Haft verhängt werden, sobald man keinen der drei Haftgründe ausschließen kann.

Immer mehr Indizien sprechen demnach gegen den Sohn, der seitdem die Obduktion einen Erstickungstod bestätigte wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft sitzt und alle Vorwürfe von sich weist.

Falls Sie den Fall nicht mitverfolgt haben, hier kurz zusammengefasst, was passiert war: Am 10. Juli verständigte der Beschuldigte Wolfgang K. einen Arzt und gab an, dass sein Vater im gemeinsam bewohnten Haus friedlich verstorben sei. Bei der Totenbeschau wurde ein natürlicher Tod bescheinigt, sodass die Leiche zur Bestattung freigegeben wurde.

Am 21. Juli zeigte die Stieftochter des Verstorbenen bei der Polizei in Salzburg an, dass sie betreffend des Ablebens ihres Stiefvaters Zweifel habe. Sie vermute, dass ihr Stiefbruder etwas mit dem Tod zu tun haben könnte. Nur zwei Tage vor der Einäscherung wurde die Leiche beschlagnahmt und eine Obduktion angeordnet. Diese ergab einen Erstickungstod.

Hätte Mord verhindert werden können?

Noch am Tag des Todes von Peter K. soll eine Nachbarin die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert haben, weil sie einen Pflegemissbrauch vermute. Doch der zuständige Beamte in der Stadtgemeinde verlangte eine schriftliche Anzeige. Diese verfasste dann die Schwiegertochter der Anruferin, als es aber schon zu spät war. Wenige Stunde danach meldete Wolfgang K. den Tod seines Vaters. (red)