Während sich im Nationalrat das Kräfteverhältnis nach der Wahl maßgeblich verändert hat, sind einige tragende Posten im Parlament noch nicht fix – so etwa das Amt des Nationalratspräsidenten.
Bislang war es in Österreich eine gelebte Praxis, dass dieses Amt an die stimmenstärkste Partei geht – in diesem Fall die FPÖ. Norbert Hofer, aktueller dritter Nationalratspräsident, galt als in den Reihen aller Parteien als sehr beliebt, werde dieses Amt aber nicht annehmen, stattdessen im Burgenland als Spitzenkandidat kandidieren. Ob die restlichen Parlamentsparteien einen anderen Kandidaten wählen, ist ungewiss.
Als einer der freiheitlichen Anwärter für das Amt gilt Walter Rosenkranz. Seine Position als FPÖ-Volksanwalt werde er kommenden Mittwoch zurücklegen, wie er auf Nachfrage der APA bestätigte.
Geschuldet sei dies aber rein dem Faktum, dass er in den Nationalrat gewählt wurde und das eine mit dem anderen nicht kompatibel sei. Als Hinweis darauf, dass ihn die FPÖ für die Position des Nationalratspräsidenten nominieren werde, sei dies nicht zu deuten.
Diese Entscheidung werde erst am Mittwoch bei der konstituierenden Klubsitzung der freiheitlichen Fraktion getroffen werden, betonte er. Vonseiten des Parteichefs Herbert Kickl gebe es zudem sicher Überlegungen für anstehende Personalentscheidungen.
Angesprochen worden sei er bisher aber nicht, teilte Rosenkranz mit. Gegen eine Nominierung würde er sich aber nicht wehren. "Ich bin Parteisoldat", meinte er ironisch und erinnerte auch an seine Kandidatur bei der letzten Bundespräsidentenwahl.
Weiterhin unbekannt ist auch, wer seiner Rolle als Volksanwalt nachfolgen wird. Diese Entscheidung liegt ebenfalls bei der freiheitlichen Partei, die dann dem Hauptausschuss gemeldet wird. Die endgültige Wahl werde wohl in der Nationalratssitzung am 20. November erfolgen, so Rosenkranz.