Österreich

Volksanwalt: "Schließung von Heimen unvermeidlich"

Im Zusammenhang mit den Heimen der Therapeutischen Gemeinschaften habe die Volksanwaltschaft zahlreiche Missstände festgestellt.
Heute Redaktion
13.09.2021, 19:44

Unter den Missständen zählte Volksanwalt Günther Kräuter heute in St. Pölten psychische und physische Gewalt seitens des Personals, aber auch unter den Jugendlichen auf.

Durch Unterbesetzung oder auch Überforderung der Aufsichtspersonen seien einzelne Jugendliche vor körperlichen und sexuellen Übergriffen durch andere nicht ausreichend geschützt worden. Permanent habe Personalnotstand geherrscht, die Fluktuation sei groß gewesen, Betreuern hätte die Qualifikation gefehlt. Weiters habe es etwa unzulässige pädagogische Maßnahmen und Medikation sowie erniedrigende Sanktionen gegeben. Die Aufsichtsbehörde des Landes sei zum Teil informiert gewesen, habe aber lange Zeit nichts oder wenig unternommen.

Kräuter sprach von "unhaltbaren Zuständen", weshalb die Schließung der Einrichtungen (Ebenfurth, Jaidhof, Sitzendorf) "unvermeidlich" gewesen sei. Die Vorgehensweise im März sei allerdings "sehr problematisch" gewesen, kritisierte der Volksanwalt, dass die Kinder nicht entsprechend auf die Übersiedlung vorbereitet worden seien und die Räumungen zweier Standorte im Beisein der Polizei Ängste ausgelöst hätten.

Therapeuten und Mediatoren bei Schließungen

Seitens des Landes sei bezüglich des Prozedere von Schließungen Besserung gelobt worden. Die Volksanwaltschaft rege an, Therapeuten und Mediatoren beizuziehen, wobei es natürlich das primäre Ziel sei, von betreuten Minderjährigen als traumatisch empfundene Schließungen zu vermeiden, und vielmehr die Strukturen zu verbessern.

Laut Kräuter wurden die TG zwei Mal besucht. In den Bericht flossen auch die Erkenntnisse der von Landesvize Franz Schnabl (SPÖ) im Dezember 2017 eingesetzten Sonderkommission ein.

Kräuter erwähnte auch einen Fall im Burgenland, wo nun in Konsequenz u.a. ein sexualpädagogisches Konzept Voraussetzung für die Bewilligung einer Jugendeinrichtung sein soll. Das gelte bereits in drei Bundesländern, nämlich Wien, Niederösterreich und Tirol.

Den Bericht der Sonderkommission, auf den sich die Volksanwaltschaft stützt, werde laut "ORF NÖ" auch von der TG geprüft. Der Heimbetreiber wies die Kritik der Volksanwaltschaft zurück. Vorwürfe der falschen Medikation oder nicht konzeptmäßige Arbeit seien Unsinn.

(wes)

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