Österreich

Volksbegehren der Ärzte zu Rauchverbot kommt

Das Präsidium der Wiener Ärztekammer hat Freitagvormittag einstimmig Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens für das Rauchverbot beschlossen.

Heute Redaktion
Teilen
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres will ein Volksbegehren zum Rauchverbot starten.
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres will ein Volksbegehren zum Rauchverbot starten.
Bild: Grafik Heute

Konkret geht es der Ärztekammer um die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtrauchergesetzes, das auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beinhaltet. Das Kammeramt wurde beauftragt, alle rechtlichen Erfordernisse entsprechend vorzubereiten, heißt es in einer Aussendung am Freitag.

"Das sind wir unseren Patienten einfach schuldig"

Es sei eine Schande, dass es eines solchen Kraftakts überhaupt bedarf, betont dazu Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Schon derzeit gehöre Österreich hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas. Die Ärztekammer habe sich zu dieser "wohl nicht alltäglichen" Maßnahme entschlossen, um doch noch der Vernunft in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen: "Das sind wir unseren Patienten einfach schuldig", so Szekeres.

Drittel aller Krebserkrankungen wegen Rauchen

Die Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie hätte massive gesundheitliche Auswirkungen auf große Bereiche der Bevölkerung, so Szekeres. Es sei nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern hätten weiters gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden konnten.

Enger Partner des Volksbegehrens soll die Österreichische Krebshilfe werden, die mit der Petition „DON'T SMOKE – Das Nichtrauchergesetz muss bleiben" bereits 430.000 Stimmen gesammelt hat. Vorgespräche seien bereits geführt worden, heißt es. Selbstverständlich seien aber auch alle weiteren medizinischen Einrichtungen, Institutionen und auch Privatpersonen, denen die Prävention und der Schutz vor Passivrauchen ein Anliegen sind, eingeladen, das Volksbegehren zu unterstützen, so die Ärztekammer. (Red)