Österreich

Volksschüler zieht gegen Republik vor Gericht

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:49

Weil ihn der Direktor einer Linzer Volksschule tätlich angegriffen hat verklagt ein Schüler die Republik. Vonseiten der Behörde heißt es, der Bub sei selbst schuld.

Skurriler Prozess am Landesgericht in Linz: Ein heute 10-Jähriger klagt die Republik Österreich.Warum? Der Volksschüler wirft seinem ehemaligen Direktor vor, ihn insgesamt fünf Mal (!) tätlich angegriffen zu haben.



Direktor gibt Attacken zu - keine Entschuldigung

Der Vorfall ereignete sich bereits im Schuljahr 2008/2009 - der Bub war damals sieben Jahre alt, besuchte die erste Klasse Volksschule. Der Direktor gibt denkörperlichen Missbrauch sogar zu. Allerdings beteuert er, "nur" zwei Mal handgriflich geworden zu sein: Einmal hätte er den Buben mit der flachen Hand auf den Hinterkopf gehauen, einmal "fester angepackt" - "was immer das auch heißen mag", sinniert der Anwalt des Buben, Kurt Lichtl im Gespräch mit Heute.at.



Fünf Mal attackiert

Nach Aussagen des Schülers hingegen wurde der Direktor öfter handgreiflich: Einmal soll er ihm auf den Hinterkopf geschlagen haben, einmal mit der flachen Hand ins Gesicht, ein anderes Mal grob an der Schulter gepackt, einmal am Arm gepackt und gezerrt und einmal am Hals gegriffen und zugedrückt. Der letzte Vorfall passierte laut Anwalt im Mai 2009.



Eltern glaubten ihm nicht

Die Eltern des Schülers glaubten am Anfang nicht der Geschichte ihres Sohnes, doch dieser entwickelte eine immer größere Schulangst und wurde sogar Bettnässer. Laut Anwalt sei letztlich sogar medizinische Behandlungen notwendig wurden. Dann schritten die Eltern ein - vom Direktor gab es allerdings bis heute keine Entschuldigung. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Daraufhin engagierten die Eltern einen Rechtsanwalt und reichten im Namen des Kindes Klage gegen die Republik Österreich ein, da diese der Arbeitgeber ist (Erklärung s. unten).



Schüler sei selber schuld

"Das Verhalten des Direktors wurde jedoch vom Kläger provoziert, sodass diesen das Alleinverschulden am Zustandekommen des Vorfalls trifft", heißt es.



Arbeitsunfall

Nachdem auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in der Höhe von 3.500 Euro von der Behörde abgelehnt wurde - Begründung: Das Ganze sei ein Arbeitsunfall, der Dienstgeber sei zum Ersatz des Schadens nur verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat - kommt es in der nächsten Woche zum Prozess. "Mein Mandant will eine Entschuldigung und für psychische Probleme, die auch künftig noch auftreten könnten, eine Entschädigung in der Höhe von 3.500 Euro", sagt Anwalt Lichtl.



Warum nicht zivilrechtlich gegen den Lehrer vorgegangen wird, erklärt Lichtl gegenüber Heute.at so: "Das Amtshaftungsgesetz sieht keine direkte Geltendmachung gegen ein Organ des Bundes vor. Da kann nur der Rechtsträger belangt werden. Und das ist in diesem Fall die Republik Österreich".



Der Bub hat inzwischen die Schule gewechselt, seither sind auch die psychischen Probleme verschwunden.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen