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Vollbart wird zum Menschenrecht erklärt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGM) hat das Tragen eines Vollbarts zum Menschenrecht erklärt. Ein Verbot für Häftlinge verstoße gegen das Recht auf die Achtung des Privatlebens.

Ein 63-Jähriger hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen das Vollbartverbot in einem Litauer Gefängnis geklagt. Der Mann saß von 2006 bis 2009 dort ein. Ein Vollbart wurde ihm nicht erlaubt - für die Aufrechterhaltung der Ordnung sei dies in der Haftanstalt verboten gewesen.

Eine Argumentation der Behörden in Litauen, der die Richter nicht folgten. Sie werteten das Verbot "unbenommen der hygienischen und ästhetischen Aspekte" als unverhältnismäßig: Es verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens.