Österreich

Von Glastür getroffene Viktoria bekommt 30.000 Euro

Heute Redaktion
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Bild: Josef Christelli

Am Bahnhof Strasshof (NÖ) stürzte eine 120 Kilo schwere Glastür auf die kleine Viktoria. Das vierjährige Kind erlitt sechs Schädelbrüche. Was folgte, war ein Streit beim Thema Schadenersatz. Nun einigten sich die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit der Opferfamilie außergerichtlich über einen Anwalt: Die Familie bekommt 30.000 Euro.

Am Bahnhof Strasshof (NÖ) stürzte . Das vierjährige Kind erlitt sechs Schädelbrüche. Was folgte, war ein Streit beim Thema Schadenersatz. Nun einigten sich die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit der Opferfamilie außergerichtlich über einen Anwalt: Die Familie bekommt 30.000 Euro.

Als Viktoria B. am 27. April 2015 mit einem Rettungsheli ins Wiener Donauspital kam, wimmerte das Kind. Aus dem linken Ohr rann Blut, das rechte Auge war zugeschwollen. Diagnose noch im Schockraum: sechs Brüche des Schädelknochens. Drei Stunden davor wollte Viktoria (4) wie immer mit ihrer Mama vom Bahnhof Strasshof (NÖ) nach Wien.

Miglena B. (34) unterrichtet an der Wirtschaftsuni, die Tochter freute sich auf den Kindergarten. Weil es im Wartehaus zog wie in einem Käfig, schloss Viktoria die Tür. Doch plötzlich brach der 120 Kilo schwere Glasblock aus den Scharnieren und begrub das Mädchen unter sich. Das kleine Opfer hat durch Glück überlebt, hört aber seither schlecht und wird von Panikattacken gequält. Auch Mutter Miglena kann bis heute kaum über Viktorias Leidensweg sprechen, weil ihr Mitleid und Sorgen die Luft abschnüren.

Es stand Gutachten gegen Gutachten - eines besagte, dass die Glastür schlampig montiert gewesen sein dürfte, ein anderes, dass bei der Überprüfung aller baugleichen Türen kein Fehler zu finden war. Deshalb hakte es beim Thema Schadenersatz. Ein Anwalt kam der Familie zu Hilfe, er zeigte sich nun mit der laut "Kurier" erzielten Lösung zufrieden. Demnach erhält die Familie 30.000 Euro, mit denen für die Behandlungs- und alle Folgekosten aufgekommen werden soll. Nun muss nur noch das Pflegschaftsgericht zustimmen.