Österreich

Vor 6 Tagen wegen Mordes vor Gericht: Heute frei!

Martin B. (48) durfte heute um 8 Uhr den süßen Duft der Freiheit inhalieren. Dabei hatte er erst vor sechs Tagen wegen Mordes vor Gericht gestanden.

Heute Redaktion
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Es war eine gefühlsmäßige Hochschaubahn für Martin B. (48) in den letzten Monaten: Am 24. März hatte er im Raufhandel seinen Vater (70) in Ober-Grafendorf (St. Pölten) getötet, kurz darauf wurde der Kraftfahrer in U-Haft genommen. Der Vorwurf: Mord!

Letzte Woche saß Martin B. in St. Pölten auf der Anklagebank - der Staatsanwalt blieb anfänglich beim Vorwurf des Mordes. Im Laufe der Verhandlung musste der Staatsanwalt wegen des geschickten Auftrittes von Star-Advokat Manfred Arbacher-Stöger vom Mordvorwurf abrücken ("Heute" berichtete). Am Abend des letzten Mittwochs dann das spektakuläre Urteil: 18 Monate Haft (Notwehrexzess) - davon sechs Monate unbedingt, zwölf Monate bedingt für Martin B.

Aufgrund der angerechneten U-Haft und des Strafnachlasses (Anm.: das sogenannte Drittel - siehe Info-Box) konnte Martin B. am Dienstagmorgen von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger in St. Pölten abgeholt werden. "Es war ein sehr emotionaler Moment für meinen Mandanten. Aber wir haben es immer gesagt: Es war niemals Mord." (Lie)

Bedingter Strafnachlass

Halbstrafe

Hat ein Straftäter die Hälfte der im Urteil verhängten Freiheitsstrafe – mindestens jedoch drei Monate – verbüßt, wird er aus der Haft dann entlassen, wenn anzunehmen ist, dass er trotz vorzeitiger Entlassung nicht wieder straffällig wird.

Drittel

Ein Häftling wird jedoch spätestens nach zwei Dritteln der im Urteil verhängten Freiheitsstrafe entlassen, es sei denn, besondere Gründe lassen befürchten, dass er wieder straffällig wird.