Österreich

Vor Prozess: Angeklagter schluckte 6 Rasierklingen

Heute Redaktion
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Hart: Nach Postüberfall schluckte Angeklagter kurz vor Prozess Rasierklingen.
Hart: Nach Postüberfall schluckte Angeklagter kurz vor Prozess Rasierklingen.
Bild: privat

Für einen Postüberfall hätte sich ein Wiener gestern am Gericht in Wr. Neustadt verantworten müssen. Doch in der Früh schluckte er Rasierklingen, konnte nicht vorgeführt werden.

Drama um einen Angeklagten, der in Wien in U-Haft sitzt. Gestern um 9.30 Uhr musste Richterin Birgit Borns den Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt abblasen: „Der Angeklagte kann nicht vorgeführt werden." In der Früh hatte Thomas P. (55) in U-Haft sechs Rasierklingen verschluckt, beim Röntgen wurde klar: Nicht verhandlungsfähig!

„Er muss operiert werden", so ein Sprecher des Justizministeriums auf „Heute"-Anfrage. Ein neuer Prozesstermin ist für 30. August geplant.

Nach einem Überfall auf eine Postpartnerfiliale in Breitenfurt bei Wien am 19. Oktober 2017 ging der Exekutive rasch ein alter Bekannter ins Netz. Thomas P., arbeitslos, Notstandshilfebezieher mit krimineller Vorgeschichte und zwölf Vorstrafen, zehn davon einschlägig. „I blos dir das Gehirn raus, schau mich nicht an!, soll der Angeklagte dem Postangestellten gedroht haben, hielt ihm eine Pistole an den Kopf und flüchtete mit 10.742 Euro Beute.

Den Post-Coup leugnet er („I sog nix mehr. I moch ka anziges Johr mehr"), gestand aber die Entführung einer Bankiersgattin aus dem Jahr 1995, weil er fälschlicherweise dachte, das Verbrechen sei bereits verjährt ("Heute" berichtete). Die Ermittlungen laufen in dem Fall (Mittäterschaft?), auch hier wird sich Thomas P. wohl verantworten müssen. Ganz steht das noch nicht fest, womöglich könne der Fall doch auch schon verjährt sein – in Justizkreisen ist man sich unsicher.

Die längste Haft (15 Jahre) fasste er 1996 für einen weiteren Coup aus – dem Überfall auf ein Juwelierehepaar. Für Thomas P. gilt die Unschuldsvermutung. (wes)