Österreich

Voralberger Sextäter trotz Urteil auf freiem Fuß

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:06

Vor acht Jahren endete das Martyrium einer heute 25-jährigen Vorarlbergerin. Dennoch verfolgt sie ihre Vergangenheit: Ihr Stiefvater, der sie jahrelang sexuell missbrauchte und rechtskräftig zu zu siebeneinhalb Jahren verurteilt wurde, ist immer noch auf freiem Fuß. Opferschützer sind entsetzt.

Der Prozess gegen den Peiniger der jungen Frau ging über mehrere Jahre und im März fand eine rechtskräftige Verurteilung statt. Doch eine Ende für das leidende Opfer gibt es noch nicht: Der Täter hat um Haftaufschub angesucht und dieser wurde ihm gewährt. Die Haft hat der Sexualstraftäter nach wie vor nicht angetreten, wie der "Kurier" in seiner Sonntag-Ausgabe berichtete.

Die Täter erfahren alles über das Opfer

"Es gibt für die Opfer kaum etwas Belastenderes, als dass sie mit der dauernden Unsicherheit leben müssen, dem Täter auf der Straße begegnen zu können. Die Angeklagten und die Verurteilten wissen alles von den Opfern. Sie erfahren aus den Gerichtsakten sogar die aktuelle Anschrift ihrer Opfer." erklärte Karin Kaufmann, vom Verein Schmetterling der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen zur Seite steht.

Kein Ende nach 8 Jahren

Das Opfer konnte sich mit 16 Jahren von ihrem Täter befreien und nach rund acht Jahren hat das Verfahren noch immer kein Ende - für das Opfer und die Angehörigen eine Katastrophe. Das macht das Ganze für Opfer und Täter schwerer: "Sie müssen sich trotz der langen Dauer nicht mit ihren Taten auseinandersetzen, sondern verharren in einem Stadium der Verteidigung und oftmals der Selbstverleugnung.", so Kaufmann.

Sexualtäter lebt mit Kindern zusammen

Auch der Peiniger der jungen Vorarlbergerin soll laut "Kurier" selbst von einer Nervenkrankheit sprechen. Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll eine Gutachten zum Gesundheitszustand des Verurteilten erstellen. Er lebt momentan mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, die einen 14-jährigen Sohn und eine zwölfjährige Tochter hat. Das Gericht wartet auf das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens, bevor eine Entscheidung über den Haftantritt getroffen wird.

 

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen