Österreich

12 Jahre Haft für den "Postkartenräuber"

Der sogenannte "Postkartenräuber" ist am Dienstag unter anderem wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt worden.

Heute Redaktion
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Der Mann hatte in Vorarlberg und Bayern 14 Überfalle auf Banken und Postfilialen verübt. Seinen ersten Überfall beging der heute 55-Jährige im August 2008 in Feldkirch, letztmals aktiv war er im September 2017 in Heimenkirch im bayrischen Landkreis Lindau. Dabei wurde er von einem 32-jährigen Bankkunden überwältigt und der deutschen Polizei übergeben.

Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um den seit 2008 gesuchten "Postkartenräuber" handelte. Diesen Namen hatten ihm die Medien zugeschrieben, nachdem er sich während der jahrelangen Fahndung nach ihm zweimal mit einer Postkarte bei den Ermittlern meldete: "Das war noch nicht alles. Komme wieder", schrieb er unter anderem und hielt Wort.

Angestellte mit Spielzeugpistole bedroht

Bei seinen Überfällen – drei Mal blieb es beim Versuch – erbeutete er rund 190.000 Euro. Die Bank- und Postangestellten bedrohte er dabei jeweils mit einer Spielzeugpistole, in einem Fall auch mit einem Messer.

Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Dass er so lange erfolgreich gewesen sei, bezeichnete er als "Riesenzufall". Die Überfälle habe er spontan und ohne Plan durchgeführt. Die Beute habe er zur Finanzierung seines Lebens aufgebraucht. Zudem beteuerte der Mann, dass er niemandem habe Leid oder Gewalt zufügen wollen.

Berufung angemeldet

Nach etwa dreistündiger Verhandlung verurteilte das Schöffengericht den Beschuldigten zu 12 Jahren Haft. Die vorsitzende Richterin hielt fest, dass die Überfälle nicht dem Zufall, sondern seiner willentlich getroffenen Entscheidung entsprungen seien.

Als mildernd bewertet wurden das Geständnis des Mannes sowie seine bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten sich hingegen die Anzahl der Verbrechen, der lange Tatzeitraum, die hohe Beute sowie die Traumatisierung mancher der Bankangestellten aus.

Die Verteidigung des Angeklagten meldete Berufung gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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