Österreich

Vorarlberger: 2 Jahre Haft für Wiederbetätigung

Heute Redaktion
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Ein 39-jähriger Vorarlberger wurde am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er soll sich der Wiederbetätigung schuldig gemacht haben.

Zweite Verurteilung wegen Wiederbetätigung innerhalb eines Tages. Nachdem am Vormittag bereits ein Kärntner Pensionist verurteilt wurde, traf es nun einen Vorarlberger. Ein 39-Jähriger musste sich am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann soll einem geistig stark Beeinträchtigten Nazi-Tatoos gestochen haben. Der Angeklagte bestritt das vor Gericht, ein eindeutiger Beweis blieb aus.

Andere Indizien sprachen allerdings klar gegen den Angeklagten. So ist er Mitglied einer Whatsapp-Gruppe namens "Right Devils" ("Rechte Teufel"), in der einschlägige Sprüche und geschmacklose Reime die Runde gemacht haben sollen. Auch gibt es Fotos vom Angeklagten, auf denen er mutmaßlich den Hitlergruß zeigt.

Für Hitlerbilder in seinem Wohnzimmer hatte der Angeklagte ein skurriles Argument parat. Die Bilder hätten ihn ermahnen sollen, die Geschichte niemals zu vergessen. Das Schwurgericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn zu 24 Monaten unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (mr)