Anfang März 2022 kam es im Rheintal zu einer wilden Verfolgungsjagd. Ein heute 39-Jähriger fuhr mittags auf der A13 in Richtung St. Margrethen-Widnau SG. Eine Patrouille des Bundesamts für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) wollte den Beschuldigten zur Kontrolle von der Autobahn ableiten.
Der Österreicher, der in der Region Vorarlberg wohnt, wollte sich aber der Kontrolle entziehen und gab Gas. Dies anscheinend, weil er vorher Kokain konsumiert hatte. Der 39-Jährige reagierte nicht auf das Blaulicht und die Sirene der Patrouille. Bei der Ausfahrt Widnau fuhr er von der Autobahn und setzte seine Flucht mit erhöhter Geschwindigkeit in Richtung Widnau SG fort.
Dort wich der Mann einer Polizeisperre aus und fuhr mehrere Pfähle um. Zu diesem Zeitpunkt verfolgten ihn mehrere Polizei- und BAZG-Patrouillen. Nach einer längeren Verfolgungsjagd via Heerbrugg, Lüchingen, Rebstein, Diepoldsau und Kriessern wollte der 39-Jährige in Montlingen wieder über die Grenze nach Österreich zurückfahren.
"Da das dortige Zollamt jedoch durch Mitarbeitende des BAZG abgesperrt worden war, lenkte er seinen Mercedes in der Folge auf den Rad- und Fußweg des Rheindamms", heißt es in der Anklageschrift. Auf diesem Weg raste der Mann mit 160 km/h bis nach Haag und gefährdete mehrere Fußgänger und Velofahrer. Währenddessen verfolgte ihn die Polizeipatrouille auf der parallel verlaufenden Autobahn.
In Haag wich der Österreicher einer weiteren Polizeisperre in eine Kiesgrube aus und prallte schließlich auf einer Waldstraße in einen Baum. Dort musste er aussteigen und versuchte, zu Fuß weiter zu flüchten. Schließlich konnte er durch die Mitarbeitenden des BAZG und der Kantonspolizei St. Gallen verhaftet werden. Der 39-Jährige hatte keinen Führerschein.
Am 16. Mai muss sich der Vorarlberger in einem abgekürzten Verfahren vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den 39-Jährigen
der groben Verletzung der Verkehrsregeln
der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln
des Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand
der versuchten Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit
des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises i.S. des Straßenverkehrsgesetzes schuldig zu sprechen.
Der Mann sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten (drei Jahre Probezeit) sowie einer unbedingten Geldstrafe von total 3.500 Euro zu verurteilen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.