Verkehrsunfall mit Personenschaden am Sonntag kurz vor 17 Uhr auf der Billrothstraße in Wien-Döbling: Ein 78-jähriger Mann fuhr laut Polizei mit einem Pkw die Döblinger Hauptstraße stadtauswärts und wollte nach links in die Billrothstraße einbiegen. Aufgrund des Rotlichtes musste er sein Fahrzeug am Linksabbiegestreifen anhalten. Eine 40-jährige Frau fuhr dabei mit einem Moped bei den angehaltenen Fahrzeugen vorbei und hielt vor dem Fahrzeug des 78-Jährigen an.
Laut derzeitigem Ermittlungsstand der Landespolizeidirektion Wien kam es beim Abbiegevorgang zu einem Zusammenstoß, wodurch die 40-Jährige zu Sturz kam und sich verletzte. Sie wurde vor Ort von den Einsatzkräften der Wiener Berufsrettung notfallmedizinisch versorgt und in ein Spital gebracht. Die Polizei muss nun ermitteln, wie genau es zum Unfallhergang kam und wie die Schuldfrage aussieht.
Das sagt die Straßenverkehrsordnung dazu
In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."
Generell ist das "Vorschlängeln" beim Ampeln und Kreuzungen für Moped- und Motorradlenker zwar erlaubt, in Wien aber meist aufgrund der verkehrstechnischen Gegebenheiten dennoch verboten. Warum? Verinfacht erklärt dürfen sich einspurige Fahrzeuge an Ampeln und Co. ganz vorne einreihem auch wenn sie hinter anderen Fahrzeugen zur Ampel kommen. Allerdings dürfen sie per Verbot dabei keine Sperrlinien oder andere Bodemnarkierungen überfahren und missachten.