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Vorerst keine Anklage gegen Sarkozy

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wird in der Korruptions- und Spendenaffäre um L'Oreal-Erbin Liliane Bettencourt vorerst kein Anklageverfahren eingeleitet. Der 57-Jährige konnte am Donnerstag nach einer rund zwölfstündigen Vernehmung durch Untersuchungsrichter den Justizpalast in Bordeaux als "verdächtiger Zeuge" verlassen.

Gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wird in der Korruptions- und Spendenaffäre um L'Oreal-Erbin Liliane Bettencourt vorerst kein Anklageverfahren eingeleitet. Der 57-Jährige konnte am Donnerstag nach einer rund zwölfstündigen Vernehmung durch Untersuchungsrichter den Justizpalast in Bordeaux als "verdächtiger Zeuge" verlassen.

Dieses bedeutet, dass Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vorliegen, sie aber nicht für ein Anklageverfahren ausreichen. Über den Verlauf der Vernehmung machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Auch Sarkozy äußerte sich nicht.

In der Bettencourt-Affäre geht es unter anderem um den Verdacht, Sarkozy könnte seinen erfolgreichen Wahlkampf 2007 mit illegalen Bargeldspenden aus dem Milliardenvermögen der Bettencourt-Familie finanziert haben.

Zeugenaussagen von Ex-Angestellten

Hintergrund der Ermittlungen sind unter anderem Zeugenaussagen von ehemaligen Angestellten im Hause Bettencourt. Eine frühere Buchhalterin behauptet, dass sie für eine Wahlkampfspende 150.000 Euro Bargeld organisieren sollte. Andere Mitarbeiter wollen prall gefüllte Umschläge gesehen haben.

Gegen einen Vertrauten Sarkozys läuft wegen der sogenannten Bettencourt-Affäre bereits seit längerem ein Anklageverfahren. Sarkozy konnte bis vor kurzem nicht befragt werden, weil er als Präsident Immunität genoss. Er bestreitet alle Vorwürfe.

Ging Sarkozy bei Bettencourts ein und aus?

Im Sommer hatten Ermittler bereits Büro- und Wohnräume Sarkozys durchsucht, um mögliche Hinweise auf Gesetzesverstöße zu finden. Der konservative Politiker war im Vorfeld der Wahl im Jahr 2007 mindestens einmal bei den Bettencourts zu Gast.