"Heute"-Leserin Vroni M. fragt: „Mein Mann und ich sind auf Haussuche und eines gefällt uns recht gut. Können wir es mit einem Kaufanbot reservieren und noch weiterschauen?“
Nein, ein Anbot ist keinesfalls nur die Reservierung einer Immobile! "Es handelt sich dabei um eine Vertragserklärung, mit der Sie verbindlich zusagen, ein Objekt zu den festgehaltenen Bedingungen zu mieten oder zu kaufen. Wird es angenommen, wird außerdem die Maklerprovision fällig. Ein Rücktritt ist nur in sehr speziellen Fällen möglich, nämlich dann, wenn es am Tag der Erstbesichtigung unterschrieben wurde. Daher: Nicht zur Unterschrift drängen lassen und nur ein Anbot abgeben, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie das Haus kaufen möchten", heißt es seitens der AK Niederösterrreich.
„Haben Sie weitere Fragen rund ums Kaufen und Mieten? Unsere Wohnrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Wohnrecht unter der Telefonnummer: 057171-23 333