"Dieses Schild ist eine Frechheit!", ärgert sich Florian K im "Heute"-Talk. Der 23-jährige Wiener war am Donnerstag mit Freunden in dem beliebten City-Restaurant "YOU." am Wiener Opernring essen. Doch der Abend kam Florian deutlich teurer zu stehen, als er gedacht hätte.
Obwohl der Wiener regelmäßig in der Gegend parkt, wurde er am besagten Abend ungewollt zum Parksünder. Der Grund: ein verwirrendes Verkehrsschild bei der Elisabethstraße 9
Viele Autofahrer glauben, dass sie dort unter der Woche ab 17 Uhr sowie samstags ab 12 Uhr parken dürfen. Doch eigentlich ist diese Fläche ausschließlich für Ladetätigkeiten vorgesehen. Außerhalb der Zeiten ist das Parken also verboten.
Sebastian Obrecht von der ARBÖ erklärt: "Für die Verkehrsexperten der zuständigen Gemeinde mag die Sache eindeutig sein, für 'Nicht-Fachwissende' und 'normale' Bürger kann dieses Zusatzschild für Verwirrung sorgen und zur Falle werden." Auch Florian hat das Zusatztaferl falsch interpretiert. "Es sieht aus wie jedes andere Ladezonen-Schild", erklärt der 23-Jährige. Er muss für sein Vergehen nun 58 Euro blechen.
Die "Strafen-Falle" könnte aber laut Obrecht aber leicht vermieden werden. "Durch das Hinzufügen des Worte ''von' zu 'ausgenommen Ladetätigkeit von Mo.-Fr. v. .....' wäre die wichtige Zusatzinfo eindeutig und Herr K. hätte keine Strafe bekommen", erklärt der ARBÖ-Sprecher.
In Österreich finden regelmäßig Streitigkeiten rund um Zusatztafeln statt. Der ARBÖ erinnert daran, dass die StVO anordnet, dass Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln "leicht verständlich" zu sein haben.
"Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Fällen Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, weil verwirrende Zusatztafeln zu einer nicht ordnungsgemäßen Kundmachung des Halte- und Parkverbots geführt haben", so Obrecht.