Wien

Vorsicht vor Anrainerparkplätzen am 8. Dezember in Wien

In der Bundeshauptstadt sind am Feiertag grundsätzlich keine Parkscheine auszufüllen. Doch nicht alle Anrainerparkplätze dürfen benutzt werden.

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze.
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com (Symbolbild)

In Wien können Parkscheine laut ÖAMTC am Donnerstag, 8. Dezember, grundsätzlich im Handschuhfach bleiben. Zu Mariä Empfängnis haben Geschäfte zwar geöffnet, die Kurzparkzonen sind jedoch an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Anrainerparkplätze, etwa rund um die Mariahilfer Straße, dürfen aber keinesfalls benutzt werden.

Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche, in diesen Bereichen gelten auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Experten.

36 Euro Strafe

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Strafe im Normalfall 36 Euro.

ÖAMTC-Tipp: Sollten Sie einen Parkplatz in einem der genannten Bezirke gefunden haben, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es nicht ein Anrainerparkplatz ist. Generell gilt: Jede noch so teure Parkgarage ist günstiger als jede Abschleppung.

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    Mike Wolf
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