Halloween lädt Klein und Groß zum Feiern ein. Viele Kinder und Jugendliche sind zu Fuß auf den Straßen von Haus zu Haus unterwegs, um Süßigkeiten zu sammeln. Aber auch viele Erwachsene nutzen den Abend, um fortzugehen und sind deshalb mit dem Auto unterwegs. Der Spaß kann aber auch böse enden, denn gerade die Dunkelheit ist im Straßenverkehr ein stark unterschätzter Faktor. Der ÖAMTC berichtet von einem Versuch, wo eine Person mit einem Reflektor aus ca. 130 Meter Entfernung zu erkennen war, wiederum eine dunkel gekleidete Person nur aus ca. 25 Metern.
ÖAMTC-Rechtsberater Nikolaus Authried empfiehlt allen Eltern, die Kinder gut sichtbar zu machen und sie zum Beispiel mit Reflektor-Armbänder auszustatten. Außerdem betont er, Fußgänger müssen immer den Gehsteig bzw. den Gehweg benutzen. Auf Straßen bei denen diese nicht vorhanden sind, sollte man immer am linken Fahrbahnrand oder am Straßenbankett gehen. Über Autofahrer meint er: "Zu Halloween sollten Autofahrer jedenfalls besonders vorsichtig und aufmerksam fahren um Unfälle zu vermeiden. Fahren auf Sicht - besser gesagt auf Gefahrensicht - ist ein Muss."
Die Verkehrspsychologin des ÖAMTC, Marion Seidenberger empfiehlt außerdem, die Route mit den Kindern vorher abzusprechen und eine wenig befahrene Zone zu wählen. Denn gerade Kinder im Alter zwischen neun und dreizehn sind in der Gruppe oft noch aktiver und forscher.
Beschädigungen und Vandalismus sind auch zu Halloween verboten. Das gilt auch für Späße was Autos betrifft. Sollten zum Beispiel Autos durch Scherzartikeln zum Sprühen verschmutzt oder beschädigt werden, dann können diese Aktionen angezeigt werden.
Für Erwachsene gilt, das maskierte Fahren kann nicht nur gefährlich sondern auch strafbar werden. Die Psychologin sagt: "Wer als Lenker kostümiert zu einer Halloween-Party fährt, sollte gut darauf achten, dass die schaurige Verkleidung weder die Sicht einschränkt, noch die akustische Wahrnehmung oder Fahrzeugbedienung beeinträchtigt.