Wirtschaft

Vorsorge-Werbung mit Gratis-iPhone bedenklich

Heute Redaktion
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Bild: Apple

Zukunftsvorsorge samt "Gratis"-iPhone oder -iPad: Damit haben zwei Versicherungen in Kooperation mit der Tageszeitung "Österreich" geworben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) findet diese Kopplung äußerst bedenklich und zog gegen die Assekuranzen vor Gericht - mit unterschiedlichem Erfolg.

Zukunftsvorsorge samt "Gratis"-iPhone oder -iPad: Damit haben zwei Versicherungen in Kooperation mit der Tageszeitung "Österreich" geworben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) findet diese Kopplung äußerst bedenklich und zog gegen die Assekuranzen vor Gericht - mit unterschiedlichem Erfolg.

Während eine Klage vergangenen Sommer abgewiesen wurde, erging im zweiten Fall ein - nicht rechtskräftiges - Urteil, in dem von irreführender und aggressiver Werbung die Rede ist. Nun sei der OGH am Zug, so VKI-Juristin Sabine Hochmuth am Dienstag. Bei "Österreich"-Geschäftsführer Oliver Voigt sorgt das Vorgehen der Konsumentenschützer für Kopfschütteln. Das Produkt sei exzellent, der VKI ein Innovationsbremser.

Die vom VKI monierten Werbeaktionen waren sehr ähnlich: Wer den angepriesenen Vertrag für die Zukunftsvorsorge abschloss, bekam von "Österreich" - wenn auch die monatlichen Prämien zur Zukunftsvorsorge bezahlt wurden - ein Apple-Gerät gratis dazu. Im Fall eines Stornos, einer Prämienfreistellung oder -reduktion binnen 60 Monaten war laut VKI vorgesehen, dass die Zeitung dem Kunden die Kosten des iPhones anteilig rückverrechnen würde.

Klagen gegen "aggressive Werbung"  

Die Konsumentenschützer wähnten darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen aggressiver Werbung und strengten zwei Verbandsklagen an. "Den Versicherungen sollte es untersagt werden, den Abschluss über ein langfristiges gebundenes Finanzprodukt mit einem Geschenk teurer und stark nachgefragter Produkte im Wert von mehreren hundert Euro, die mit dem Versicherungsvertrag in keinerlei innerem Zusammenhang stehen, zu unterlassen", so der VKI in einer Aussendung.

Die Klage gegen Wüstenrot wurde am 24. Juli 2012 vom Landesgericht Salzburg abgewiesen. Der VKI legte Rechtsmittel ein, das Berufungsverfahren läuft. Wüstenrot ist zuversichtlich, dass die zweite Instanz das Ersturteil bestätigt, sagte ein Sprecherin auf Anfrage. "Aus Wüstenrot-Sicht war alles korrekt, das hat auch das Erstegericht so gesehen."

Im zweiten Fall Recht gegeben  

Im zweiten Fall - geklagt wurde Helvetia - hat das Handelsgericht (HG) Wien hingegen dem VKI Recht gegeben. Das Urteil vom 28. Jänner 2013 sei sehr ausführlich begründet, sagte VKI-Juristin Hochmuth der APA. Die Richterin habe sowohl Irreführung als auch aggressive Werbung und einen Verstoß gegen das Zugabenverbot ausgemacht. Zum Beispiel gehe das HG Wien davon aus, dass das Apple-Gerät eine derart hohe Anlockwirkung auf Jugendliche und junge Erwachsene habe, dass diese dadurch unangemessen unsachlich beeinflusst würden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Helvetia ist "im Überlegen, ob wir Rechtsmittel ergreifen", wie es auf Anfrage hieß. Letztlich, so VKI-Expertin Hochmuth, werde wohl in beiden Fällen der OGH klären müssen, ob die Werbekampagnen zulässig waren. "Österreich"-Geschäftsführer Voigt kann das alles nicht verstehen und übt harsche Kritik am VKI. Der Verein habe sich wieder einmal als Verhinderer herausgestellt, es sei volkswirtschaftlich "höchst bedenklich", stets nur Verbote erwirken zu wollen. Medien stünden "mehr denn je" in einer herausfordernden Situation und müssten die Möglichkeit haben, nicht-mediale Zusatzgeschäfte zu machen. Daher sollten sie und ihre Partner für Innovationen nicht abgestraft werden.

Vorwurf sei "absoluter Unsinn"

Das Produkt selbst sei exzellent und belebe zudem den Versicherungsmarkt. Den Vorwurf der aggressiven Werbung wies Voigt als "absoluten Unsinn" zurück. Es handle sich nachgerade um ein "Musterbeispiel für klar gekennzeichnete Werbung", auf einer Doppelseite werde "Schritt für Schritt erklärt, was das kostet". Und: "Hören wir doch endlich auf, die Bürger und Konsumenten unmündiger zu machen als sie wirklich sind."

Die beiden Kampagnen seien jedenfalls "am Laufen und werden auch weiterlaufen", so Voigt. Er verwies außerdem darauf, dass am 13. Jänner 2013 das Zugabenverbot aus dem UWG gestrichen worden sei.