Österreich

Votiv-Flüchtlinge wegen Schlepperei angeklagt

Heute Redaktion
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Die Schlepper-Vorwürfe gegen einige ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge werden ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Anklage gegen die Asylwerber wegen Schlepperei sei rechtswirksam, berichtet der ORF unter Berufung auf das zuständige Oberlandesgericht Wien. Die Angeklagten sitzen seit über einem halben Jahr in U-Haft.

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Die Anklage gegen acht Personen wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung war bisher nicht rechtskräftig, . Das OLG kam aber in einer 18-seitigen Entscheidung nun zu dem Schluss, dass der Sachverhalt für eine Anklage ausreichend geklärt sei. Nun muss am zuständigen Gericht in Wiener Neustadt ein Verhandlungstermin angesetzt werden.

Sieben der acht Angeklagten sitzen in Wiener Neustadt in Untersuchungshaft, einer wurde Ende Jänner enthaftet. Die acht Männer warten seit mehr als einem halben Jahr darauf, dass ihnen der Prozess wegen des Paragrafen 114 Fremdenpolizeigesetz gemacht wird.

Ihr Fall war mitten in den Vorwahlkampf geplatzt. Just als die ersten pakistanischen Flüchtlinge, die bei der , kam der Schlepperei-Verdacht gegen einige Männer aus dieser öffentlich bekannt gewordenen Flüchtlingsgruppe auf.  Hausdurchsuchungen im Servitenkloster  waren die Folge. Insgesamt acht Personen wurden festgenommen, darunter vier aus dem Servitenkloster.