Österreich

Votivkirchen-Flüchtlinge als Schlepper vor Gericht

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Montag unter großem Publikums- und Medieninteresse ein Schlepper-Prozess unter anderen gegen ehemalige Asyl-Aktivisten begonnen. Acht Angeklagten, darunter vier ehemalige Servitenkloster-Flüchtlingen, wird vorgeworfen, seit dem Frühjahr 2013 bei der Schleusung von Pakistanern mitgeholfen zu haben. Das Verfahren ist für 14 Tage bis zum 6. Mai anberaumt.

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Montag , wird vorgeworfen, seit dem Frühjahr 2013 bei der Schleusung von Pakistanern mitgeholfen zu haben.

Staatsanwältin Gunda Ebhart legte den Beschuldigten "zahlreiche Fälle" zur Last. Diese Gewerbsmäßigkeit stelle eine weitere Qualifikation zur Schlepperei dar, ebenso wie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Eine derart durchgeplante Tatbegehung sei nur mit einem internationalen Netzwerk möglich, in dem die Angeklagten allerdings nur kleine Rädchen seien, sagte Ebhart.

Zwischenrufe gegen Staatsanwältin

Der Vortrag der Staatsanwältin wurde anfangs von lauten Zwischenrufen gestört. Richterin Petra Harbich ermahnte daraufhin das Publikum, Unmutsäußerungen zu unterlassen. In der Folge wurde lauter Beifall für die Ausführungen des ersten Verteidigers mit der Drohung auf Ausschluss der Öffentlichkeit ebenfalls untersagt.

Schlepperei im großen Stil

Sie erläuterte den Schleppvorgang im großen Stil, von Pakistan vermutlich über den Iran, die Türkei, Griechenland und die Balkanroute. Zwischen 6.500 und 10.000 Euro hatten die Geschleppten für ihre "Reise" zu zahlen. Ab Ungarn wurden sie im Zug nach Österreich gebracht, Übernahmeorte und Treffpunkt in Wien waren unter anderem der Westbahnhof, der Bahnhof Meidling und der Prater.

"Reine Freundschaftsdienste"

Die Angeklagten sorgten gegen Bezahlung zum Teil auch für die Unterbringung in karitativen Einrichtungen sowie für Fahrgelegenheiten in andere EU-Zielländer.  "Das war keine Schlepperei, keine Gewerbsmäßigkeit, sondern Hilfe von Landsleuten", sagte eine Anwältin. Ihr Mandant, der im Servitenkloster lebte und mit drei Jobs fast rund um die Uhr beschäftigt war, habe damals auf Wunsch eines Freundes fünf oder sechs Mal pakistanischen Staatsbürgern aus eigener Tasche bezahltes Essen in den Park vor der Votivkirche und an die Rossauer Lände gebracht.

Zusammengefasst lautete das Credo aller Verteidiger: "Hier sitzen nur die ganz kleinsten Fische. Die Anklage ist ohne Substrat. Die Angeklagten mögen bei Schleusungen geholfen haben. Aber das waren reine Freundschaftsdienste. Man bekam dafür Essen oder einen Wodka."

Vorwurf der politischen Instrumentalisierung

Die Überwachung der Protestierenden sei demokratiepolitisch bedenklich, das Strafverfahren in Wiener Neustadt solle offenkundig als Rechtfertigung dienen. Der Verteidiger spielte auch darauf an, dass das Thema der Asyl-Aktivisten im damaligen Vorwahlkampf politisch genutzt wurde. Das Publikum zeigte sich nach den ersten Ermahnungen diszipliniert. Statt zu applaudieren hoben die Zuhörer als positive Kundgebung die Hände.

Das Verfahren ist für 14 Tage anberaumt, mit einem Urteil ist Anfang Mai zu rechnen.