Österreich

Votivkirchen-Räumung war korrekt

Heute Redaktion
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Die Räumung des von Asylaktivisten besetzten Sigmund-Freud-Parks vor der Wiener Votivkirche am 28. Dezember des vergangenen Jahres ist laut der internen Evaluierung des Innenministeriums korrekt vollzogen worden. Das Einschreiten der Wiener Polizei habe "durchgehend den geforderten Grundsätzen der Deeskalation und Verhältnismäßigkeit" entsprochen, heißt es in dem Bericht, der Dienstagabend vorgestellt wurde. Auch die rechtlichen Begründungen für das Einschreiten seien "plausibel, schlüssig und nachvollziehbar".

Die Räumung des von Asylaktivisten besetzten Sigmund-Freud-Parks vor der Wiener Votivkirche am 28. Dezember () des vergangenen Jahres ist laut der internen Evaluierung des Innenministeriums korrekt vollzogen worden. Das Einschreiten der Wiener Polizei habe "durchgehend den geforderten Grundsätzen der Deeskalation und Verhältnismäßigkeit" entsprochen, heißt es in dem Bericht. Auch die rechtlichen Begründungen für das Einschreiten seien "plausibel, schlüssig und nachvollziehbar".

Hervorgehoben wird in dem Bericht des Evaluierungsteams auch die "erfolgreiche Vermeidung der Anwendung von Zwang gegen Personen". Der Freud-Park war wenige Tage nach Weihnachten geräumt worden, als rechtliche Grundlage hatten Polizei und Magistrat Wien die Kampierverordnung der Stadt herangezogen.

Allerdings will die Exekutive auch Lehren aus dem Einsatz ziehen, hieß es. So werde man zukünftig bei derartiger Zusammenarbeit die Einsätze besser koordinieren. Auch die Medien sollen künftig bei derartig sensiblen Situationen besser einbezogen werden.

Das Evaluierungsteam gab zudem eine weitere Empfehlung ab: Da die Polizei bei der Vollziehung von Landesgesetzen derzeit keine Verständigungspflicht gegenüber dem bei der Volksanwaltschaft eingerichteten Menschenrechtsbeirat hat, "wäre eine solche allenfalls im Zuständigkeitsbereich der Länder zu regeln", heißt es in dem Bericht.