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VW darf mutmaßlichen Islamisten nicht kündigen

Samir B. wollte in den Dschihad ziehen und drohte Kollegen mit dem Mord. Das Unternehmen kündigte ihn. Jetzt zog B. vor Gericht - und gewann.

Heute Redaktion
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Samir B. war vor Gericht erfolgreich. (Symbolfoto)
Samir B. war vor Gericht erfolgreich. (Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com

Der 30-Jährige betrat das Landesgericht Hannover am Montag in Jogginghose. Er klagte gegen seinen Arbeitgeber Volkswagen, der ihn bereits 2016 gekündigt hatte. Der Grund: Samir B. wollte offenbar nach Syrien und sich der Terror-Miliz ISIS anschließen.

Volkswagen befürchtete, dass der Angestellte einen Anschlag auf ihrem Werksgelände verüben könnte. Bei Betriebsversammlungen waren beispielsweise bis zu 10.000 Menschen anwesend.

Am Flughafen gestoppt

Auch der Freundeskreis von Samir B. scheint die Vermutungen von VW zu bestätigen: Ein Foto auf Facebook aus dem Jahr 2014 zeigt den 30-Jährigen in einem Restaurant mit Bilel H. und Houssem H. - beide schlossen sich dem IS an, beide sind tot.

Er selbst wurde Ende 2014 am Flughafen Hannover gestoppt. Im Gepäck: 9.350 Euro in Bar, sowie eine Drohne.

Auch soll Samir B. in Fußgängerzonen den Koran verteilt haben. Immer wieder wurde er mit dem Islamisten Pierre Vogel gesehen. Und: Der 30-Jährige soll zu seinen Kollegen mehrmals gesagt haben, dass sie "alle sterben" werden.

Kündigung ist unwirksam



Für Volkswagen gab es keine andere Möglichkeit: Samir B. musste gekündigt werden. Auch bot man ihm einen Vergleich über 65.000 Euro, inklusive sauberem Arbeitszeugnis - man wollte ihn einfach loswerden.

Nützt alles nichts. Die Anwälte von Samir B. lehnen den Deal einfach ab. Am Montag verkündete der Richter dann das überraschende Urteil: Die Kündigung ist unwirksam!

Konkret heißt das, der mutmaßliche Islamist darf weiterhin für VW arbeiten. Der Autobauer hält die Kündigung weiterhin für berechtigt. Man will nun vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. (slo)