Wirtschaft

VW muss in Deutschland Schadenersatz zahlen

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die im Zuge des VW-Abgasskandals manipulierten Fahrzeuge gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Erstmals hat damit ein deutsches Gericht bestätigt, dass das für die manipulierten Fahrzeuge ausgestellte EG-Zertifikat falsch ist und Volkswagen diese Fahrzeuge überhaupt nicht erst in den Handel bringen und verkaufen hätte dürfen. VW habe sich dadurch wegen "Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung" schuldig gemacht. Das berichtete eine im Verfahren involvierte Anwaltskanzlei am Freitagabend.

In der Urteilsschrift des Landgerichts Kleve nahe Düsseldorf heißt es, dass Volkswagen nicht schlüssig widerlegen konnte, dass die Manipulation durch eine "Entscheidung vom Vorstand angeordnet, oder doch jedenfalls 'abgesegnet' worden ist."

"Ein wegweisendes Urteil"

Im konkreten Fall hatte ein VW-Kunde nach Bekanntwerden des Abgasskandals auf Schadenersatz geklagt und einen Rücktritt vom Kauf seines ebenfalls manipulierten VW Golf Variant 1,6l TDI gefordert. Neben Volkswagen wurde auch der Autohändler verklagt. Volkswagen wurde zu einer Schadenersatzzahlung wegen Verstoßes gegen geltendes EU-Recht in bislang unbekannter Höhe verurteilt. Der Händler muss seinem Kunden den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten.

Der Rechtsanwalt des Klägers, Ralf Stoll, teilte in einer Aussendung mit: "Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil im VW-Abgasskandal. Damit ist der Weg frei für Schadensersatzansprüche in Bezug auf alle Fahrzeuge." Stolls Kanzlei führt, eigenen Angaben zufolge, derzeit rund 2.000 Verfahren gegen Volkswagen.

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