Österreich

Wachau ist Österreichs 15. DAC-Weinbaugebiet

Heute Redaktion
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Die Wachau ist für ihre vielen Qualitätsweine bekannt.
Die Wachau ist für ihre vielen Qualitätsweine bekannt.
Bild: ÖWM/Bernhard Schramm

Die Wachau gliedert sich ins DAC-System ein, ab dem Jahrgang 2020. Gebietstypische Gewächse werden nun mit der geschützten Herkunft "Wachau DAC" bezeichnet.

Die Wachau ist Österreichs neuestes und damit fünfzehntes DAC-Weinbaugebiet. Auf den drei Ebenen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein werden nun gebietstypische Gewächse mit der geschützten Herkunft "Wachau DAC" bezeichnet.

Die für die Wachau traditionellen Bezeichnungen Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben dabei erhalten. Wachau DAC-Weine werden in drei Stufen unterteilt: Gebietswein, Ortswein, Riedenwein. Auf allen Ebenen verpflichten sich die Winzer dabei zur Handlese.

"Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie", zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH erfreut. "Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung."

Zur Erklärung:

Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, denn zulässig sind 17 weiße und auch rote Rebsorten von Grünem Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis zu Pinot Noir und St. Laurent. Auch Gemischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit "DAC" auf dem Etikett. Die Trauben dürfen aus dem ganzen Weinbaugebiet Wachau stammen.

Ortsweine gewinnen in der heimischen Herkunftslandschaft generell an Bedeutung, auch die Wachau sieht in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich dabei auf neun: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc und Traminer. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden.

Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Dafür erlaubt sind die renommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen. Wachau DAC-Weine mit der Angabe einer Ried am Etikett dürfen in keiner Weise angereichert werden und – ebenso wie Ortsweine – keinen oder einen kaum merkbaren Holzton aufweisen.

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit "DAC" steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden.

Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 15 DAC-Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.