Wie auf den Webseiten verschiedener Waffengeschäfte zu lesen ist, dürfen diese ihre Waffen und Munition auch im Lockdown weiter verkaufen – bei offenem Geschäft. Die Waffenhändler haben lediglich ihre Öffnungszeiten verkürzt.
"Gemäß Covid-19 Notmaßnahmenverordnung §5, Abs. 4 Ziffer 9 ist der Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten systemrelevant. Der Verkauf von Waffen und Munition an berechtigte Endverbraucher ist somit erlaubt", heißt es. Waffenführerschein-Schulungen finden aber während des Lockdowns keine statt.