Niederösterreich

Wahl-Hebammen dürfen weiterhin in NÖ-Kliniken arbeiten

Die Rahmenbedigungen für freiberufliche Hebammen in NÖ wurden geklärt. Sie sollen weiterhin in Landeskliniken werdende Mütter betreuen dürfen.

Heute Redaktion
v.l.n.r.: Susanne Gröschel (Leiterin Abteilung Strategie und Qualität Pflege, NÖ LGA), Beatrix Cmolik (Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums), Konrad Kogler (Vorstand, NÖ LGA)
v.l.n.r.: Susanne Gröschel (Leiterin Abteilung Strategie und Qualität Pflege, NÖ LGA), Beatrix Cmolik (Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums), Konrad Kogler (Vorstand, NÖ LGA)
NÖ LGA

In der Streitfrage, welchen Status freiberufliche Hebammen in Niederösterreichen Kliniken haben sollen, haben die Niederösterreichische Landesagentur (NÖ LGA) und das Hebammengremium eine Einigung erzielt. Zuvor hatte ein Schreiben die Runde gemacht, laut dem die LGA NÖ die Verträge mit Wahlhebammen kündigen will.

Bestimmte Qualitätskriterien

Freiberufliche Hebammen sollen in Zukunft in anlassbezogenen Fällen bei der NÖ LGA beschäftigt sein und den gleichen Versicherungsschutz wie angestellte Hebammen genießen. Um die höchstmögliche Sicherheit und Qualität der Betreuung für die werdenden Mütter zu garantieren, müssen freiberufliche Hebammen zur Aufnahme bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Qualität für Mütter, Sicherheit für Hebammen

„In unseren Gesprächen zu unserer weiteren gemeinsamen Arbeit ist ganz klar die Sicherheit für die werdenden Mütter und deren Babys im Mittelpunkt gestanden. Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine vertragliche Lösung zu finden, die einerseits die höchste Qualität für die Mütter und andererseits auch Sicherheit für die freiberuflichen Hebammen bietet“, betonen Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ-Hebammengremiums, der Personalvorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler, und der Direktor für Medizin und Pflege, Markus Klamminger.

Maximal 25 Stunden pro Einsatz

Die Einigung sieht vor, dass Wahlhebammen pro Einsatz bis zu 25 Stunden im Klinikum arbeiten dürfen, für die Dauer ihrer Tätigkeit dort angestellt sind und für diese Zeit von der nö. LGA entlohnt werden. Das Hebammengremium wird die freiberuflichen Hebammen bei einer Info-Veranstaltung von der Übereinkunft informieren.