Politik

Wahlkampfkosten: Gesetz "absichtlich schwammig"

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:52

Nach dem Rechnungshof kommt auch von den Wirtschaftsprüfern, die über die Einhaltung des Parteiengesetzes wachen sollen, die Forderung nach einer Reform. Die Regeln seien "absichtlich unpräzise", kritisiert Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seiner Ansicht nach ist die Überschreitung der Wahlkampfkosten nicht das einzige Problem.

Nach dem Rechnungshof kommt auch von den Wirtschaftsprüfern, die über die Einhaltung des Parteiengesetzes wachen sollen, die Forderung nach einer Reform. Die Regeln seien "absichtlich unpräzise", kritisiert Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Seiner Ansicht nach ist die nicht das einzige Problem.

In der Kammer der Wirtschaftstreuhänder befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit dem Gesetz. Ihr Leiter Rath will auch mit dem Rechnungshof über den Reformbedarf sprechen: "Es wird wohl eine Novelle geben müssen, um die Kinderkrankheiten zu bereinigen."

Großparteien mit sehr unterschiedlichen Summen

Dass die ÖVP fast vier Mio. Euro mehr an Wahlkampfkosten gemeldet hat als die SPÖ könnte aus seiner Sicht auch auf unterschiedliche Interpretationen zurückzuführen sein. Die Bestimmungen seien in einer Partei so und in der anderen so gesehen worden. "Das Gesetz ist unpräzise, aber es ist teilweise absichtlich unpräzise gemacht worden, damit sich jeder darunter finden kann", meint der Wirtschaftsprüfer.

Durcheinander bei Fachbegriffen

So ist bei den Wahlkampfkosten etwa nicht klar geregelt, ob Vorlauf- und Nachlaufkosten (also Wahlkampfausgaben vor und nach der eigentlichen Abrechnungsperiode) ebenfalls dem Wahlkampf zuzurechnen sind. Außerdem werden diesbezügliche Fachbegriffe wie "Ausgaben", "Aufwendungen" und "Kosten" im Gesetz vermengt.

"Komische Rechnung" statt echter Bilanz

Ein weiteres Problem sieht Rath darin, dass die Parteien nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und keine Bilanz legen müssen. "Das ist ein schwerer Mangel, aber bewusst so hineingeschrieben worden, damit man den Vermögensstatus der Parteien nicht kennt", so Rath. Denn bei einer Bilanz müssten auch die Verbindlichkeiten angeführt werden, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur die Veränderung der Kredite. Und auch das nur mit einer "komischen Rechnung, die sonst nicht üblich ist".

Kein Problem hat Rath dagegen mit der Kontrolle des Gesetzes durch die Wirtschaftsprüfer. "Demokratiepolitisch ist es richtig, dass der Rechnungshof die Parteien nicht direkt prüft", findet er. Und er geht davon aus, dass das Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsprüfern und Rechnungshof - ein entsprechend klar formuliertes Gesetz vorausgesetzt - funktionieren kann.

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