Politik

Wahlkarten: Anträge möglichst rasch einreichen

Heute Redaktion
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Österreicher, die am 20. Jänner an der Volksbefragung teilnehmen wollen, dies aber nicht im ihnen zugeteilten Wahllokal tun können, können sich diese Woche noch eine Stimmkarte besorgen. Bis Mittwoch, 16. Jänner, ist ein schriftlicher Antrag möglich. Mündlich kann die Wahlkarte noch bis Freitag, 18. Jänner, beantragt werden - aber nur bei persönlichem Erscheinen. Für Briefwähler wird es langsam Zeit, sich zu entscheiden. Denn sie haben jetzt keine "Nachfrist" mehr.

Österreicher, die am 20. Jänner an der Volksbefragung teilnehmen wollen, dies aber nicht im ihnen zugeteilten Wahllokal tun können, können sich diese Woche noch eine Stimmkarte besorgen. Bis Mittwoch, 16. Jänner, ist ein schriftlicher Antrag möglich. Mündlich kann die Wahlkarte noch bis Freitag, 18. Jänner, beantragt werden - aber nur bei persönlichem Erscheinen. Für Briefwähler wird es langsam Zeit, sich zu entscheiden. Denn sie haben jetzt keine "Nachfrist" mehr.

Da nunmehr in jedem Fall eine Unterschrift nötig ist, um eine Stimmkarte zu bekommen, muss entweder der Antrag handschriftlich unterschrieben oder mit elektronischer Signatur versehen sein - oder die Stimmkarte wird "eingeschrieben" zugestellt. Nicht mehr erlaubt ist der telefonische Antrag.

Wer die Briefwahl nützen möchte, kann die maximale Antragsfrist - 18. Jänner - nicht ausnützen. Denn nach den neuen Bestimmungen müssen die Briefwahlstimmen spätestens am Sonntag, 20. Jänner, 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. De facto müssen sie also am Freitag, 18. Jänner, bereits bei der Wahlbehörde liegen, denn am Wochenende wird in Österreich keine Post zugestellt.



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Keine Nachfrist

Deshalb wird für Auslandsösterreich die Zeit langsam knapp. Wollen sie die Möglichkeit nützen, ihre Stimmkarte bei der österreichischen Vertretungsbehörde abzugeben - die sie dann gesammelt nach Österreich übermittelt - , muss dies spätestens morgen, Montag, 14. Jänner, geschehen.

Stimmberechtigte, die sich im Lande aufhalten, müssen ihre Stimmkarte aber nicht am Postweg übermitteln. Sie können sie schon vorher persönlich bzw. per Boten bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (deren Adresse am Kuvert zu finden ist) oder am Wahltag selbst in einem Wahllokal abgeben. Bettlägrige, geh- oder transportunfähige Stimmberechtigte können überdies, wie bei Wahlen auch, den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragen, der sie am Sonntag ihre Stimmkarte übergeben können.