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Wahlkarten zu früh ausgezählt: Diversion!

Heute Redaktion
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Die Beschuldigten mit ihrem Anwalt (li.) vor Gericht
Die Beschuldigten mit ihrem Anwalt (li.) vor Gericht
Bild: fotokerschi.at

Bei der Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten im Mai 2016 sollen sie die Wahlkarten zu früh ausgezählt haben. Der erste Prozesstag endete mit einer Diversion.

Kurz vor 8.45 Uhr betraten der damalige Wahlleiter von Freistadt und ein weiterer Beschuldigter im Beisein ihres Anwalts den Saal im Erdgeschoß des Linzer Landesgerichts. Der Vorwurf: Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

Bei der Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten im Mai 2016 soll der Wahlleiter bereits am Wahlsonntag alle Briefwahlkarten auf eventuelle Nichtigkeiten überprüft haben – und das auch noch in Abwesenheit der übrigen Wahlbeisitzer.

In seiner Niederschrift soll er das aber ganz anders festgehalten haben. Dieser zufolge habe er die Briefwahlkarten erst am Montag unter Beobachtung der anwesenden Beisitzer überprüft. Das gibt der Angeklagte auch zu.

Der zweite Angeklagte, der damalige Bezirkshauptmann, soll fünf Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft bereits für den Wahlsonntag eingeteilt haben, um an der Aufarbeitung der Briefwahl bzw. der Auszählung der Briefwahlstimmzettel mitzuhelfen.

Angeklagte streiten Vorwurf des Amtsmissbrauchs ab



Das hätte aber erst am Montag geschehen dürfen. Auch das stritten die Angeklagten nicht ab. Sie beriefen sich aber auf eine Ermächtigung der Bezirkswahlbehörde.

Den Vorwurf des Amtsmissbrauchs stritten die beiden ab. Am Abend hat sich das Schöffengericht für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt ausgesprochen. Der zweite Beschuldigte wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

Am Mittwoch zweiter Prozesstag



Am Mittwoch müssen sich der Wahlleiter der Gemeinde Helfenberg (Bez. Rohrbach) und sein Stellvertreter vor Gericht verantworten. Ihnen werden ebenfalls falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last gelegt.

Konkret sollen sie in der offiziellen Niederschrift nicht dokumentiert haben, dass die Wahlbehörde einen Beschluss zur Vernichtung von drei ungültigen Stimmzetteln gefasst hatte.

Dadurch wurde die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel und der abgegebenen Wahlkuverts falsch festgehalten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.

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