Politik

Wahlleiter droht nach Wahlwiederholung 36.000-€-Strafe

Nach der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl aus dem Jahr 2016 droht einem Wahlleiter nun eine Geldstrafe in der Höhe von 36.000 Euro. 

Michael Rauhofer-Redl
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Bei der Bundespräsidentenwahl kam es im Jahr zu einer Anfechtung und einer Wahlwiederholung. 
Bei der Bundespräsidentenwahl kam es im Jahr zu einer Anfechtung und einer Wahlwiederholung. 
HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk.com

Ein teures Nachspiel könnte es nach der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl für die Verantwortlichen in Wahlbehörden haben. Wie die "Presse" berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals entschieden, dass ein steirischer Wahlleiter-Stellvertreter die Republik für entstandene Kosten entschädigen muss. Ein ähnliches Urteil droht auch Verantwortlichen in 13 anderen Wahlbezirken, in denen der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Unregelmäßigkeiten feststellte. 

Die Finanzprokuratur hatte den Steirer auf 36.000 Euro geklagt. Ob er die Summe auch tatsächlich bezahlen muss, ist ungewiss. Darüber entscheidet nun das zuständige Gericht. Der OGH erkannte beim Steirer "nur" leichte Fahrlässigkeit. 

Zu früh ausgezählt

Der Mann schlug der Wahlbehörde seiner Gemeinde vor, die Briefwahlstimmen bereits am Sonntagabend auszuzählen. Die Wahlordnung erlaubte dies jedoch erst ab Montag, 9.00 Uhr. Das Gericht hat nun eine Mäßigung des Ersatzes zu prüfen. Das bedeutet, dass der Mann unter Umständen weniger bezahlen muss, als den Schaden, der verursacht wurde. Es könnte also auch sein, dass er gar nichts bezahlen muss. 

Die Finanzprokuratur berechnete die Gesamtkosten der österreichweiten Wahlwiederholung mit rund acht Millionen Euro.