Politik

Wahlrecht für Ausländer? Ministerin findet klare Worte

Knapp ein Drittel der Bevölkerung darf bei der Wien-Wahl im Oktober nicht über den Bürgermeister entscheiden. Nun reagiert die Verfassungsministerin.

Heute Redaktion
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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
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Es betrifft beinahe eine halbe Million Wienerinnen und Wiener. Sie sind über 16 Jahre alt, teilweise sogar hier aufgewachsen; sie bezahlen ihre Steuern – und dürfen dennoch nicht über den nächsten Landeshauptmann der Bundeshauptstadt entscheiden. Der Grund: Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft. Unter den Betroffenen sind auch 72.000 junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, ein Großteil von ihnen lebt seit mehr als fünf Jahren in Wien. "Demokratie wird verlernt", warnen nun Jugendarbeiter. "Heute" berichtete HIER >>

Nun reagiert Verfassungsministerin

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP) erklärt das Procedere nun folgendermaßen: "Das Recht auf Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft besteht bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzung wie etwa ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens 10-jährigem Aufenthalt sowie Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien. Die Staatsbürgerschaft ist mit einer Reihe von Pflichten, vor allem aber auch mit Rechten verbunden und ist der Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses und der vollen Identifikation mit der Republik Österreich."

Karoline Edtstadler: "Ein allgemeines Wahlrecht ohne Staatsbürgerschaft lehne ich ab."
Karoline Edtstadler 
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Edtstadler weist auch darauf hin, dass Menschen mit Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedslandes etwa bei den Bezirksvorstehungswahlen stimmberechtigt sind. Was ein generelles Wahlrecht für Ausländer betrifft, findet die Spitzenpolitikerin allerdings klare Worte: "Als Europaministerin befürworte ich die Mitbestimmung auf kommunaler Ebene für EU-Bürgerinnen und Bürger, ein allgemeines Wahlrecht ohne österreichische Staatsbürgerschaft lehne ich jedoch dezidiert ab.“

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