Niederösterreich

Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in NÖ fällt weg

Just vor der Gemeinderatswahl in Waidhofen fällt das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in NÖ. Die Wahl am 30.1. ist davon indes noch nicht betroffen.

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Symbolfoto; Leser | heute.at
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Bild: Fotolia

Immer wieder hatte das Wahlrecht für Zweitwohnsitzer in NÖ für Wirbel gesorgt. 2019 hatten erst die Grünen ein "Ende der Willkür" gefordert - mehr dazu hier.

Einigung von VP und SP

Und jetzt gab es tatsächlich eine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ. Der niederösterreichische ÖVP-Gemeindebund und der sozialdemokratische NÖ Gemeindevertreterverband (GVV) hatten bereits 2021 gefordert, das Stimmrecht für die Landtags- und Gemeinderatswahlen zukünftig ausschließlich an den Hauptwohnsitz zu knüpfen.

Details zur Novelle werden am Donnerstag präsentiert: Denn dann treten bei einer Pressekonferenz Klubobmann Klaus Schneeberger (VP) und Klubobmann Stellvertreter Christian Samwald (SP) anlässlich der Novelle des Wahlrechts in Niederösterreich an die Öffentlichkeit.

Die Gemeinderatswahl am 30. Jänner in Waidhofen an der Ybbs, Au/Leithagebirge (Bruck) und Obersiebenbrunn (Gänserndorf) sind davon nicht betroffen. Waidhofen hat als Statutarstadt stets einen "eigenen" Wahltermin, in den übrigen beiden Orten war mehr als ein Drittel der Mandatare zurückgetreten, somit sind Neuwahlen erforderlich.