Österreich

Wahlverbot für Wiener Star-Juristen

Heute Redaktion
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Philipp Winklers Wahlkarte ging verlustig.
Philipp Winklers Wahlkarte ging verlustig.
Bild: Sabine Hertel

Wieder Wahlkarten-Wirbel vor dem Urnengang am Sonntag: Die Post händigte das Kuvert von Philipp Winkler an eine Frau mit gleichem Nachnamen aus. Fazit: Der Verteidiger darf nicht wählen.

"Jede Stimme zählt", werden Politiker seit Wochen nicht müde zu betonen. Philipp Winkler schläft bei dieser Aussage maximal das Gesicht ein – denn für ihn gilt das nicht.

Wahlkarte ging irrtümlich an ältere Dame

Das kam so: Der Promi-Verteidiger forderte – wie rund 230.000 andere Wiener bisher auch – eine Wahlkarte an. Als die Post diese zustellen wollte, war er allerdings nicht zu Hause. So fand er abends das gelbe Verständigungsschreiben in seinem Briefkasten vor und wollte mit diesem seine Sendung am Wiener Alsergrund abholen.

Am Postamt jedoch war die Wahlkarte nicht auffindbar. Wochenlange Nachforschungen ergaben, dass sein Stimmzettel dort irrtümlich einer älteren Dame mit selbem Nachnamen ausgefolgt worden war.

Die Frau kreuzte auf Philipp Winklers Stimmzettel brav die von ihr gewünschte Partei an, unterschrieb die eidesstattliche Erklärung mit ihrem Namen und retournierte alles an die Bezirkswahlbehörde. Dort wurde der Stimmzettel – offenbar anhand der Sendungsnummer – ausgeforscht und für nichtig erklärt.

Wahlrecht verloren

Winkler: "Ich wollte natürlich sofort eine neue Wahlkarte anfordern." Die zuständige Magistratsabteilung 62 teilte ihm mit, "dass nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Sie kein Duplikat Ihrer Wahlkarte ausgestellt werden darf".

Und weiter: "Wir bedauern es selbstverständlich sehr, dass Sie damit Ihr Wahlrecht nicht ausüben können." Das ärgert Winkler: "Das kann doch nicht wahr sein. Es wurden vergangene Woche ja auch noch andere Änderungen im Parlament beschlossen; man hätte dieses Gesetz sofort reparieren müssen – vor allem nach der teuren Wiederholung der Bundespräsidentenwahl. Ich bin ja sicher nicht der einzige Betroffene."

Detail am Rande: Während Herr Winkler Wahlverbot hat, darf Frau Winkler noch eine neue Wahlkarte anfordern. Haben auch Sie ein Kreuz mit dem Kreuzerl? [email protected]