Oberösterreich

Freundin ertränkt: 1 Jahr und neun Monate auf Bewährung

Eine Waizenkirchnerin (23) stand in Passau vor Gericht. Sie soll dem Wunsch einer Freundin nachgekommen sein, sie im Rannasee zu ertränken.

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Die 23-Jährige musste sich am Landgericht Passau vorantworten.
Die 23-Jährige musste sich am Landgericht Passau vorantworten.
iStock

Die Tat ereignete sich bereits im August letzten Jahres. Zwei 23-jährige Freundinnen beschlossen sich eigentlich gemeinsam das Leben zu nehmen, doch eine der beiden überlebte. Die Frau - eine Waizenkirchnerin (Bez. Grieskirchen) - muss sich kommenden Dienstag in Passau vor dem Schwurgericht am Landesgericht verantworten.

Der Vorwurf: die Oberösterreicherin soll ihrer Freundin beim Wunsch sterben zu wollen geholfen, sie im Rannasee in Passau - nur rund 35 Kilometer von deren Wohnort entfernt - ertränkt haben. Sie ist wegen "Tötung auf Verlangen" angeklagt. Die Mutter der Toten tritt als Nebenklägerin auf. 

Überlebende von Angler im Auto gefunden

Die Frauen wollten sich beide das Leben nehmen, fuhren im August 2019 nachts zum Rannasee, Wegscheid. Die Angeklagte soll das Fahrzeug mit der Getöteten als Beifahrerin versucht haben in den See zu fahren, um das Auto darin zu versenken. Das Fahrzeug blieb allerdings im Schlamm stecken. Es blieb beim Suizid-Versuch.

Daraufhin soll die Getötete die 23-Jährige gebeten haben, sie im See zu ertränken. Im Anschluss daran soll die Angeklagte mehrfach versucht haben, sich ebenfalls das Leben zu nehmen. Ein Angler hat laut Anklage die Überlebende am frühen Morgen bewusstlos im Fahrzeug vorgefunden. Sie hatte offenbar Schlaftabletten genommen.

Das Urteil

Die Frau ist zu den Tatvorwürfen geständig. Zwölf Zeugen sind zum Prozess am Dienstag geladen. Darunter neben Polizeibeamten und dem Angler auch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen und vier Sachverständige. Zu klären gilt, inwiefern die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in der Schuldfähigkeit vermindert war.

Der Prozess wurde für mehrere Tage angesetzt. Am Mittwoch wurde schließlich das Urteil ausgesprochen: die Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.