Österreich

Waldhäusl: "Im Asylbereich keine 5-Sterne-Hotels"

Heute Redaktion
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Waldhäusl Gottfried
Waldhäusl Gottfried
Bild: privat

Nach dem (immer noch nicht ganz ausgestandenen) Streit mit der Caritas liegt jetzt FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl mit der Volkanwaltschaft im Clinch.

Anlässlich der aktuellen Diskussion rund um angebliche Mängel in Niederösterreichs Asylquartieren ("Heute" berichtete) stellt Landesrat Gottfried Waldhäusl am Samstag via Aussendung klar: „Auch wenn es seitens der Volksanwaltschaft und von anderen Parteien Kritik gibt, die Unterkünfte sind aus Sicht des Landes NÖ bestens geführt und solange ich für Asylagenden die Verantwortung trage, wird es in diesem Bereich keinen Fünf Sterne-Luxus geben!"



Dabei geht Waldhäusl gedanklich in seine Jugendzeit zurück: „Ich erinnere mich an die Zeit im Internat, hier gab es fixe Essenszeiten und auch in allen anderen Bereichen strenge Regeln. Ebenso in späteren Jahren in der Feuerwehrschule."

„Wer im Rahmen eines Kuraufenthalts die Regeln verletzt, wird nach Hause geschickt und die nicht unwesentlichen Kosten sind selbst zu tragen. Die unbegleiteten Minderjährigen sind eben ohne Eltern hier, das Land ist für die Obsorge zuständig. Daher gibt es selbstredend Regeln für Asylquartiere, die in der jeweiligen Hausordnung auch festgeschrieben sind", so der Asyllandesrat.

Asyl heißt Schutz auf Zeit

Laut Waldhäusl sollten sich die notorischen Kritiker den Begriff „Asyl" endlich vor Augen führen: „Asyl heißt Schutz auf Zeit, sehr gerne stellt Niederösterreich den betroffenen Personen ein Dach über den Kopf, entsprechende Versorgung und natürlich auch die notwendige Betreuung zur Verfügung. Ich werde allerdings keinesfalls Asyl-Luxusunterkünfte auf Kosten der Steuerzahler betreiben. Schließlich gibt es unter unseren Landsleuten genug Familien, die mehr schlecht als recht über die Runden kommen!"

Wie berichtet hatte die Volksanwaltschaft gemeint: "Die Volksanwaltschaft empfiehlt, die ausreichende und adäquate Versorgung mit Nahrung für Jugendlichen, auch wenn diese erst nach den Essenszeiten in die Einrichtung kommen, sowie die Bereitstellung von Zwischen- und Spätmahlzeiten (wie etwa Obst, Brot, Joghurt etc.) umgehend sicher zu stellen."

(Lie)